Datenschutz für Webseiten

Datenschutz für Webseiten

Datenschutz für Webseiten

Datenschutz für Webseiten

Als spezialisierte Anwälte im Bereich Datenschutzrecht mit jahrelanger Expertise beraten und unterstützen BTL Rechtsanwälte bundesweit Unternehmen, Geschäftsleitung, Rechts- und Personalabteilungen sowie auch Betriebsräte in allen Fragen des Datenschutzes.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Home > Datenschutzrecht > Datenschutz für Webseiten

Um die Anforderungen der DSGVO einzuhalten, reicht es nicht aus, auf der Webseite nur eine Datenschutzerklärung vorzuhalten.

Eine datenschutzkonforme Webseite erfordert vielmehr, dass sämtliche Inhalte der Webseite sowie sämtliche eingesetzten Dienst und Tool, die datenschutzrechtlich relevant sind, selbst DSGVO-konform sind bzw. DSGVO-konform eingesetzt werden und die Nutzer hierüber in klarer, verständlicher Weise vollständig informiert werden.

Hierfür ist eine individuelle Webseitenüberprüfung mit Analyse und rechtlicher Bewertung der Inhalte, eingesetzten Diensten und Tools dahingehend, ob diese datenschutzkonform einsetzbar sind, erforderlich.

Unser individueller DSGVO Check der jeweiligen Webseite beinhaltet daher neben technischen Prüfungen und Analysen insbesondere auch die Rechtslage im Datenschutz und geht daher über allgemeine Scans, die teilweise nur KI-gestützt vorgenommen werden, hinaus.

Wichtig ist, dass die Datenschutzerklärung nicht nur die datenschutzrechtlichen Informationspflichten erfüllt, sondern dass die eingesetzten Dienste und Tools auch datenschutzkonform einsetzbar sind bzw. datenschutzkonform eingesetzt werden.

Enthält eine Datenschutzerklärung Dienste und Tools, die überhaupt nicht datenschutzkonform einsetzbar sind, stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar, der wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden könnte oder auch Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.

Daher beinhaltet unsere Beratung nicht nur den reinen Scan der Webseite, sondern auch die Unterbreitung von Alternativvorschlägen, sofern im Rahmen der rechtlichen Prüfung festgestellt werden sollte, dass Dienste oder Tools verwendet werden, die nicht DSGVO-konform eingesetzt werden können.

 

Unsere datenschutzrechtliche Prüfung von Webseiten umfasst in Form eines individuellen Checks u.a. folgende Leistungen:

  • Durchführung einer technischen Analyse der Startseite sowie sämtlicher Unterseiten im Hinblick auf eingesetzte (Dritt-)Dienste, Drittanbieter-Software und Social-Media-Inhalte
  • Bewertung der eingesetzten (Dritt-)Dienste, Drittanbieter-Software und Social-Media-Inhalte im Hinblick auf datenschutzrechtliche Zulässigkeit
  • Datenschutzrechtliche Prüfung der Inhalte der Website, wie beispielsweise Kontaktformulare, Newsletteranmeldung oder Bewerbungsformulare
  • Erstellung einer rechtlichen Auswertung einschließlich des sich ergebenden Handlungsbedarfs im Hinblick auf festgestellte rechtliche Risiken mit Empfehlungen / individuellen Alternativvorschlägen
  • Erstellung einer individuell an die Homepage angepassten Datenschutzerklärung
  • Erstellung gegebenenfalls erforderlicher individueller Einwilligungserklärungen
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle