Das Markenrecht dient dem Schutz von Produkten und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr. Jedem steht es dabei grundsätzlich frei, eine Marke z.B. im Register des Deutschen Patent- und Markenamts anzumelden. Um die Marke jedoch erfolgreich eintragen und später durchsetzen zu können, müssen viele Formalitäten beachtet werden.
Unser Beratungsangebot erstreckt sich vor allem auf die Marke selbst (Entwicklung von Markenstrategien, Recherche, Prüfung, Anmeldung von nationalen und internationalen Marken und deren Verwaltung und Überwachung) sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Markenrechte (Markenverletzungen oder Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen).