Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Verfahren

Unterstützung und Vertretung bei aufsichtsbehördlichen und
gerichtlichen datenschutzrechtlichen Verfahren

Unterstützung und Vertretung bei aufsichtsbehördlichen und gerichtlichen datenschutzrechtlichen Verfahren

Unterstützung und Vertretung bei aufsichtsbehördlichen und gerichtlichen datenschutzrechtlichen Verfahren

Als spezialisierte Anwälte im Bereich Datenschutzrecht mit jahrelanger Expertise beraten und unterstützen BTL Rechtsanwälte bundesweit Unternehmen, Geschäftsleitung, Rechts- und Personalabteilungen sowie auch Betriebsräte in allen Fragen des Datenschutzes.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

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Die Anwälte von BTL Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in Gerichtsverfahren gegenüber Datenschutzbehörden aber auch bei gerichtlich geltend gemachten datenschutzrechtlichen Ansprüchen von Betroffenen, beispielsweise bei Auskunftsverlangen, Herausgabeansprüchen von Dokumenten und sonstigen Informationen sowie Schadensersatzklagen.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in allen Stadien von aufsichtsbehördlichen Verfahren. Dazu gehört u.a.

  • Beratung und Unterstützung bei Vorverfahren (Ermittlungsverfahren) zur Vermeidung oder Reduzierung von behördlichen Maßnahmen, insoweit u.a. zur Vermeidung oder Reduzierung von Bußgeldern
  • Prüfung von Anhörungsschreiben / Anhörungsbogen von Datenschutzbehörden
  • Beratung und Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldverfahren)
  • Übernahme der gesamten Korrespondenz mit den Datenschutzbehörden

Datenschutzverfahren können in vielen Fallgestaltungen vorkommen, beispielsweise, wenn ein Betroffener bei einer Datenschutzbehörde eine Beschwerde wegen Verletzung von Auskunftsansprüchen einlegt und dadurch ein Ermittlungsverfahren mit evtl. anschließendem Bußgeldverfahren in Gang gesetzt wird.

Was viele Unternehmen, Geschäftsführer und Geschäftsleitungen nicht wissen und auf jeden Fall beachten sollten:

Neben drohenden Bußgeldern und Imageverlust werden Datenschutzbußgelder ab einer gewissen Höhe (regelmäßig ab 200 Euro Bußgeld) in das Gewerbezentralregister eingetragen.

Mithilfe von Einträgen in das Gewerbezentralregister nehmen Behörden im Rahmend der Verfolgung gewerberechtlicher Ordnungswidrigkeiten und sonstiger gewerberechtlicher Entscheidungen die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden vor Eintragungen können grundsätzlich erst nach mindestens 3 Jahren getilgt werden.

Dies kann weitreichende Folgen für Ihr Unternehmen haben.

Daher ist es wichtig, von Anfang an eine Beratung eines im Datenschutzrecht spezialisierten Anwalts zum strategisch richtigen Umgang mit Behördenverfahren in Anspruch zu nehmen, um je nach Einzelfall eine Verfahrenseinstellung oder zumindest eine Bußgeldreduzierung zu erreichen.

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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle