IT-Vergaberecht

Rechtsberatung im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen bei IT-Vergabeverfahren

Big Data, Internet of Things (IoT), Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, Augmented Reality: Die Digitalisierung ist in vollem Gange und ermöglicht viele neue Anwendungen. Für Behörden sowie öffentliche Einrichtungen bietet die digitale Transformation enorme Chancen. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch oftmals schwierig, da die notwendigen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von IT-Leistungen vielfältige Vorgaben des Vergaberechts erfüllen müssen.


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

BTL Rechtsanwälte berät und vertritt Auftraggeber bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Informationstechnologie (IT), insbesondere bei komplexen und technisch anspruchsvollen IT-Ausschreibungen.

Unsere Rechtsberatung erstreckt sich hierbei auf die gesamte Durchführung des Vergabeverfahrens – von der strategischen Planung und Erstellung der Vergabeunterlagen über die Ausarbeitung von Leistungsbeschreibungen bis hin zur Vertragsgestaltung sowie den Vertragsabschluss, stets unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regeln gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), besonders bei der zunehmend eingesetzten elektronischen Vergabe.

Dies betrifft u.a. die Beratung und Unterstützung im Vergabeprozess und bei Ausschreibungen bei der Beschaffung unter Berücksichtigung von:

  • Einführung und Erweiterung von Digitalisierung (z.B. bei Kommunen, Landkreisen und sonstigen öffentlichen Sektoren und Institutionen)
  • Auslagerung in die Cloud oder in Rechenzentren (Stichwort: Digitales Outsourcing, EVB-IT Cloud)
  • Unterstützung bei der Bewertung rechtlicher Rahmenbedingungen und Einschätzung von rechtlichen Vorgaben für EVB-IT-Verträge (beispielsweise, für IT-Kauf, IT-Dienstleistungen, IT-Überlassung, IT-Instandhaltung, fehlende Vertragstypen, wie Planung von IT-Projekten u.a. als Ergänzung zu bestehenden VOL/B oder auch im Hinblick auf Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – und Compliance)
  • Unterstützung von Fachabteilungen und IT-Systemverantwortlichen / IT-Administratoren bei öffentlichen Stellen, Behörden und öffentlich-rechtlichen Institutionen, insbesondere bei der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen für IT-Infrastruktur, Digitalisierung und IT-Sicherheitsanforderungen sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben
  • Hard- und Software (z.B. Notebooks, Software-Lizenzen für Office-Programme, wie Neu- oder Gebrauchtlizenzen, Serverlizenzen von öffentlichen Institutionen, beispielsweise im Bildungssektor bei Schulen, Universitäten, Fachhochschulen etc.)
  • Hard- und Softwarepflege-Verträge und IT-Support-Leistungen
  • Unterstützung bei der Einführung und Erweiterung von Hard- und Software für E-Health (z.B. Unterstützung bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und nachhaltige IT-Lösungen für Krankenhäuser und Gesundheitsämter und Behörden)
  • Hard- und Software für Fintech (Unterstützung bei der Digitalisierung und IT-rechtlicher Bewertung im Sektor Finanztechnologie für Behörden und öffentliche Institutionen)
  • Enterprise-IT (z.B. Datenbankmanagementsysteme, Dokumentenablagesysteme etc.)
  • digitalen Supply-Chains (z.B. vertragliche Absicherung nachhaltiger Lieferketten) und digitale Beschaffungsplattformen sowie digitaler Logistik
  • Medienbeschaffung zur Sicherung von Fachinformationen für VerwaltungsmitarbeiterInnen
  • digital nachhaltiger und umweltgerechter Beschaffung (Stichwort: Green Thinking)
  • bei Beschaffung und Anbindung von Apps und Diensten für Home Office
  • Beratung und Unterstützung der Öffentlichen Hand bei der Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung und der digitalen Transformation im öffentlichen Sektor für die Verwaltung der Zukunft (z.B. bei der Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und Standard des Föderalen Informationsmanagements (FIM), auch hinsichtlich eines medienbruchfreien Beschaffungsprozesses)
  • Rechtliche Beratung rund um Modellprojekte Smart Cities (MPSC) und Smart Village, z.B. bei der Beschaffung und Auswahl von Dienstleistern, mit dem Ziel technologiebasierte Veränderungen und Innovationen im urbanen Raum bei Kommunen, Kreisen, Städten und Gemeinden zu beschleunigen und zu unterstützen.
  • bei allgemeiner und spezieller Prozessoptimierung, insbesondere zur Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Abläufe bei digitalen Beschaffungsthemen, insbesondere bei Behörden, Kommunen, Landkreisen und sonstigen öffentlichen Institutionen.

Öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen hilft unsere Kanzlei außerdem bei der Optimierung des Vergabemanagements und bei der Erarbeitung von Beschaffungsrichtlinien unter Berücksichtigung von Compliance-Vorgaben und dem Aufbau von Vergabestellen.

Wir helfen dabei insbesondere Vergabestellen, beispielsweise bei Städten und Kommunen, aber auch sonstigen Stellen der öffentlichen Hand bei der innovativen Beschaffung von IT-Leistungen (z.B. Cloud, Hardware, Software, Rahmenverträge, Einzelabrufe etc.).

Hierzu erstellen wir gemeinsame Strategien für die Beschleunigung von Vergabeabläufen und zur Beschleunigung von Ausschreibungen, durch beispielsweise die Prüfung von vergaberechtlichen Ausnahmen für die jeweilige Vergabe im konkreten Ausschreibungsprojekt (z.B. Direktvergaben bei Consulting- oder Support-Leistungen).

Wir unterstützen bei der innovativen Beschaffung von IT-Leistungen durch Erstellung von spezifischen konventionellen bzw. konstruktiven oder funktionalen Leistungsbeschreibungen im IT-Bereich (z.B. Cloud).

Wir können Sie und insbesondere die Vergabestellen bei nationalen, deutschlandweiten Ausschreibungen im Bereich der Unterschwelle (UVgO) und auch im Bereich der Oberschwelle bei europaweiten Ausschreibungen und Vergaben unterstützen.

Bei EU-weiten Vergaben können wir bei Auftragsbekanntmachungen und dabei insbesondere auch bei der Nutzung von eForms und der Auswahl der zu der Beschaffung passenden Kriterien und Felder bei e-forms helfen und so vor allem Vergabestellen, Behörden, Kommunen und Städte sowie die öffentliche Hand insgesamt entlasten. Das kann Ihnen gerade in Zeiten von Fachkräftemangel Nachbesetzungsstopp bei Personal und leeren Kassen helfen, da Vergabeprojekte schnell und effizient und geringerem personellen Aufwand realisiert werden können.

Durch unsere Expertise im IT-Vergaberecht können wird dadurch insbesondere Vergabestellen entlasten, indem wir die Auftragsbekanntmachung und den gesamten Ablauf der Ausschreibung extern übernehmen und prüfen, wozu insbesondere auch die Prüfung und Beurteilung von Bieterfragen und Rügen zählen.

Zudem unterstützen wir bei der Durchführung von Markterkundungen im Vorfeld der eigentlichen Ausschreibung für IT-Leistungen (z.B. beim Relaunch von Internetseiten von Städten und Kommunen).

Wir unterstützen in allen Bereichen der IT-Beschaffung. Neben der Beschaffung von z.B. Hardware und Software sowie Server- und Cloudleistungen stellt gerade auch der Bereich  der Beschaffung von IT-Beratungsleistungen und der Einkauf von Lizenzen öffentliche Auftraggeber aufgrund der wachsenden Komplexität der zu beschaffenden Leistung zunehmend vor Herausforderungen, auch in Zeiten von Personalnot und Fachkräftemangel in Behörden, Städten und Kommunen.

Mit dem in Zukunft immer stärkeren Fokus auf Digitalisierung und dem damit zunehmenden und wachsenden Beratungsbedarf im Bereich der Informationstechnik und der Künstlichen Intelligenz (KI) wird es immer wichtiger, dass gerade auch Vergabestellen die im Vergaberecht zur Verfügung stehenden Mittel effizient und innovativ nutzen.  Dabei können gerade auch auch im Einzelfall zur Verfügung stehende Ausnahmen im Vergaberecht bei entsprechender vergaberechtskonformer Begründung Ausschreibungen im Bereich der IT-Beschaffung beschleunigen und so wertvolle Zeit und Geld sparen und den Personaleinsatz in Vergabestellen minimieren.

Es ist daher unerlässlich, dass Vergabestellen und die für die IT-Beschaffung zuständigen Personen und Abteilungen gut strukturierte und effiziente Ausschreibungsverfahren im Rahmen der IT-Beschaffung nutzen.

Beim Aufbau und der Optimierung von optimalen strukturierten und damit effizienten Ausschreibungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen können wir Sie unterstützen.

Mit dem wachsenden Schwerpunkt auf Digitalisierung und dem damit zunehmenden Beratungsbedarf ist es unerlässlich, dass Vergabestellen gut strukturierte und effiziente Ausschreibungsverfahren nutzen.

Ebenso unterstützen wir Unternehmen als Bieter und Bewerber bei der Erstellung von Angebotsunterlagen und vergaberechtlichen Fragen, denn bei  IT-Ausschreibungen wird es immer wichtiger, sorgfältig und strategisch klug vorzugehen, um sich bei der Teilnahme an öffentlichen IT-Vergabeverfahren gegenüber Mitbewerbern durchzusetzen.

Wir helfen Firmen, Betrieben und Unternehmen, die an Vergabeverfahren teilnehmen möchten.

Sie suchen für Ihr Unternehmen eine Ausschreibung oder Vergabe, die zum Geschäftsfeld Ihrer Firma passt und möchten am Vergabeverfahren teilnehmen?

Wir unterstützen Sie bei der Recherche von Ausschreibungen und Vergaben, auf die Sie sich mit Ihrem Betrieb, Ihrer Firma oder Ihrem Unternehmen als Bieter bewerben können und unterstützen und begleiten Sie als Bieter durch das Vergabeverfahren und im Vergabeprozess.

Wir konzipieren, erstellen und führen individuelle Schulungen und Workshops speziell für Vergabestellenmitarbeiter zu Einzelfragen und zur Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen durch. Ziel unserer Workshops und des jeweiligen individuellen Seminars ist es, den Teilnehmern einen Gesamtüberblick über einen kompletten IT-Vergabeprozess zu vermitteln, Vergaben und Ausschreibungen zu beschleunigen und innovativ zu gestalten. Zudem erhalten die Teilnehmer die aktuellen Informationen zum Vergaberecht.

 


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Leistungen der Kanzlei BTL Rechtsanwälte im exemplarischen Überblick:

  • Planung öffentlicher IT-Ausschreibungen bei der Anschaffung von Hardwarekomponenten, Software-Applikationen und IT-Beratungsleistungen
  • Erstellung von Vergabeunterlagen inkl. Durchführung des Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung der Vorgaben aus EVB-IT und UFAB
  • Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen
  • Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen
  • Gestaltung von individuellen und spezifischen Verträgen und Vertragsklauseln (z.B. für Sonderfälle wie SaaS (Software as a Service), PaaS (Plattform as a Service), IaaS (Infrastructure as a Service) mit und ohne Überlassung von Standardsoftware, EVB-IT für Cloud-Computing bei der Beschaffung von Cloud-Diensten durch Einbeziehung von Cloudregelungen in EVB-IT)
  • Ausarbeitung von Rahmenverträgen und Lizenzvereinbarungen
  • Entwicklung maßgeschneiderter Verhandlungsverfahren
  • Prozessoptimierung
  • Entwicklung von individuellen und spezifischen Checklisten für die jeweiligen in Frage kommenden Vergabeverfahren (z.B. als Hilfestellung für die Mitarbeiter von Vergabestellen)
  • Unterstützung bei der Erstellung von Ablaufplänen und Beschaffungsplanungen sowie Vergaben im IT-Bereich (u.a. Hardware, Software, Outsourcing)
  • Unterstützung bei der Implementierung Nutzung von Cloud-Computing / IT-Clouds
  • Hilfe bei der Verfahrensdokumentation
  • Beratung und Vertretung bei Beschwerden über Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und Prüfung von Anträgen vor den Vergabekammern und vor Gerichten im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens
  • Beratung und Unterstützung der Vergabestellen
  • Beratung und Unterstützung bei Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten und Vergabekammern
  • Projektbegleitende Rechtsberatung bei IT-Projekten im Bereich des Vergaberechts und den damit verbundenen Rechtsgebieten (z.B. Datenschutz / DSGVO)
  • Unterstützung von Unternehmen, Firmen und Betrieben bei der Recherche und beim Finden von Ausschreibungen und Vergaben, die zum Geschäftsfeld passen
  • Begleitung von Unternehmen, Firmen und Betrieben als Bieter durch die Ausschreibung und im Vergabeprozess, insbesondere zur Vermeidung von juristischen Fallstricken, wie beispielsweise dem Ausschluss als Bieter vom Vergabeverfahren oder Einhaltung von Fristen und Rügeobliegenheiten, Akteneinsichtsgesuchen, insbesondere auch im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse u.a. im Hinblick auf Geheimnisschutz und das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
  • Konzeption und Durchführungen von (Inhouse-) Schulungen, Seminaren und Workshops

 

  • BTL Rechtsanwälte ist als Kanzlei institutionelles Mitglied des forum vergabe e.V.:

 

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