Künstliche Intelligenz wird längst für Bilder, Werbung, Social Media, Produktdarstellungen und Präsentationen eingesetzt. Unternehmen nutzen KI-Tools, um Kampagnen schneller umzusetzen, Entwürfe zu variieren oder kreative Prozesse effizienter zu gestalten. Gleichzeitig wächst die rechtliche Unsicherheit. Wann ist ein KI-generiertes Bild rechtlich zulässig? Wann verletzt es Urheberrechte Dritter? Und wann kann ein Unternehmen an einem KI-Output überhaupt eigene Rechte beanspruchen?
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Interessante Beiträge, juristische Neuigkeiten, Fachwissen sowie Praxishilfen und Tipps zu aktuellen Gesetzen und Urteilen aus den Bereichen Medienrecht, Markenrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Vertragsrecht.
Die EU-Ökodesign-Verordnung, kurz ESPR, verändert das Produktrecht grundlegend. Bislang dachten viele Unternehmen bei Ökodesign vor allem an Energieeffizienz, CE-Kennzeichnung und technische Vorgaben für einzelne Produktgruppen. Ab 2026 wird der Anwendungsbereich deutlich praktischer und zugleich risikoreicher.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wer ist betroffen und was gilt für Websites, Apps und Online-Shops? – Was ist zu beachten und was sollten Betroffene tun?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zugänglich und nutzbar zu machen. Für Unternehmen stellt sich damit vor allem bei Websites, mobilen Anwendungen, Online-Shops, Buchungsstrecken, Kundenkonten und Zahlungsprozessen die Frage, ob und in welchem Umfang Barrierefreiheit rechtlich geschuldet ist.
Technische Spezifikationen entscheiden im Vergabeverfahren oft darüber, welche Unternehmen überhaupt eine reale Zuschlagschance haben.
Das EuGH-Urteil vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-568/24, Sof Medica, präzisiert, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber enge, typenspezifische Anforderungen formulieren dürfen und wann der Zusatz „oder gleichwertig“ zwingend bleibt.
Für die Praxis ist die Entscheidung besonders wichtig, weil sie nicht nur rechtliche Grenzen aufzeigt, sondern auch deutlich macht, welche Auftragsunterlagen, Vergabeunterlagen und Überlegungen Auftraggeber bereits vor Veröffentlichung belastbar vorbereiten sollten.
Das Urteil betrifft zwar die Beschaffung eines Operationsroboters durch ein Krankenhaus.
Seine Bedeutung reicht aber über diesen Einzelfall hinaus.
Denn es geht um den Umgang mit Spezifikationen im EU-Vergaberecht, um den Verweis auf bestimmte technische Lösungen und um die Frage, wann ein bestimmter Warentyp oder eine bestimmte technische Ausgestaltung ohne Öffnung für gleichwertige Lösungen vorgegeben werden darf.
Das ist nicht nur für klassische Lieferleistungen relevant, sondern auch für technisch geprägte Gesundheitsdienstleistungen, telemedizinische Leistungen und vergleichbare Beschaffungsvorgänge.
Das Thema „AI-Overview und mögliche Urheberrechtsverletzungen“ betrifft derzeit insbesondere die neue Funktion von Google und vergleichbaren KI-Systemen, Inhalte aus dem Internet automatisiert zu bündeln und als Zusammenfassung anzuzeigen. Dabei entstehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten im Urheberrecht, weil die verwendeten Informationen von Webseiten Dritter stammen, deren Inhalte urheberrechtlich geschützt sein können. Dabei beeinflussen Suchanfragen und das Klickverhalten der Nutzer maßgeblich, welche Informationen in Overviews und den übrigen Ergebnissen auftauchen, mit unmittelbaren Effekten auf Reichweite, Klickrate und Klicks, relevante Keywords sowie auf die SEO-Performance der betroffenen Seiten.