Künstler- und Labelverträge

Rechtsberatung für Künstler- und Labelverträge

Im Mittelpunkt des Musikrechts stehen die Rechte der Urheber. Diese Rechte werden ganz oder teilweise, zum Beispiel an eine Plattenfirma, übertragen. Die Übertragung der Rechte kann dabei auf verschiedenen Wegen erfolgen. Wir beraten Musiker und Musikfirmen bei allen Fragen zum Musikrecht und der Vertragsgestaltung.


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Rechtsanwalt Gregor Theado

Für Künstler stellt sich zunächst die Frage: steht die angebotene Leistung des Labels in einem guten Verhältnis zu den zu übertragenden Rechten? Diese Frage zu beantworten ist nicht immer einfach. Häufig werfen schon die unterschiedlichen Bezeichnungen der Vertragstypen Fragen auf. Wer einen Vertrag bei einem Label unterschreibt, sollte sich über den Vertragstyp sowie den Inhalt des Vertrags im Klaren sein, um anschließend keine böse Überraschung zu erleben.

Zu allererst ist dabei zu betrachten, welcher Vertragstyp geeignet ist, die eigenen Vorstellungen zu erfüllen. Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Vertragstypen und erläutern diese kurz.

Künstler- und Labelverträge kommen in zahlreichen Formen daher. Wir helfen dabei, dass sich unsere Mandanten in dem Rechtsdschungel zurecht zu finden.


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Bandübernahmevertrag / Labelvertrag

Die Bezeichnung Bandübernahmevertrag sorgt häufig für Verwirrung. Regelungsgegenstand eines solchen Vertrages ist, dass alle Rechte an fertig produzierter Musik und/oder Videoaufnahmen an das Label übertragen werden. Das Label veröffentlicht dann seinerseits die Aufnahmen. Man übertragt also eine ganzes Paket an Rechten. Dazu zählen in der Regel sämtliche Leistungsschutzrechte aller Beteiligten. Also beispielsweise die Rechte der Musiker, Produzenten sowie die der beteiligten Tontechniker. Es gibt eine Reihe von Fragen, die man sich beim Abschluss eines Bandübernahmevertrags stellen sollte. Es gilt zum Beispiel zu klären, für wie lange die Rechte an das Label übertragen werden. Eine der zentralen Fragen dürfte wohl sein, zu welchen Konditionen die Übertragung der Rechte erfolgen soll. In diesem Zusammenhang kommen sowohl Pauschalvergütungen, aber auch Stücklizenzen in Betracht. Des weiteren sollte man abklären, ob die Rechte nur in Bezug auf bestimmte Märkte abgetreten werden oder ob das Label die Rechte weltweit wahrnehmen soll. Darüber hinaus kann ein Labelvertrag dahingehend variieren, ob er sich nur auf einen Song, mehrere Songs oder ein ganzes Album bezieht. Häufig kommt es vor, dass eine Band sich verpflichtet, nicht nur aktuelle Aufnahmen zu lizenzieren und durch das Label veröffentlichen zu lassen, sondern auch eine Option zusichert, die Rechte an künftigen Aufnahmen zu lizenzieren.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass mit einem Bandübernahmevertrag oftmals eine persönliche Exklusivität einhergeht. Das bedeutet, dass die durch den Vertrag Gebundenen nicht ohne Erlaubnis Aufnahmen mit anderen Labels oder Sendern machen dürfen. Daher ist es sehr wichtig abzuklären, ob man durch den Vertrag exklusiv gebunden wird.

Künstlervertrag / Künstlerexklusivvertrag

Der Inhalt eines Künstlervertrags ist nahezu identisch zu dem eines Labelvertrags. Auch hier werden Rechte exklusiv übertragen und der Künstler bindet sich für einen gewissen Zeitraum an eine Plattenfirma. Ein Unterschied liegt darin, dass der Künstler beim Abschluss des Vertrags noch keine fertigen Aufnahmen einbringt oder einbringen möchte. Vertragsgegenstand sind daher noch zu produzierende Aufnahmen. Ein weiterer Unterschied ist, dass es bei diesem Vertragstyp nur um die Rechte des Künstlers geht. Das Label schließt also zuerst einen Vertrag mit dem Künstler. Die Rechte von zusätzlichen Studiomusikern, Tontechnikern oder Produzenten muss das Label gesondert mit diesen verhandeln.

Was den Umfang des Vertrags angeht, kann dieser bezüglich eines Songs, mehrerer Songs oder eines Albums abgeschlossen werden. Die Plattenfirma räumt sich oftmals die Möglichkeit ein, sogenannte Optionen auszuüben. Das bedeutet, dass das Label die exklusive Zusammenarbeit einseitig verlängern kann. Ob Optionen Teil eines Vertrags werden und wie diese ausgestaltet sind, sollte daher genau abgeklärt werden.

Vertriebsvertrag

Der Name gibt bei diesem Vertragstyp schon Aufschluss über seinen Inhalt. Der Vertrag wird entweder zwischen dem Künstler und einem Label oder aber zwischen dem Künstler und einem Vertriebsunternehmen geschlossen. Ein Label, dass einen solchen Vertrag mit einem Künstler schließt, erhält nur die Vertriebsrechte. Entweder für alle Bereiche oder für den digitalen bzw. physischen Bereich gesondert. Die Hauptpflicht des Vertragspartners bei einem Vertriebsvertrag ist, die Aufnahmen im Handel verfügbar zu machen. Darüber hinaus wird häufig das sogenannte „Trade Marketing“ Bestandteil eines Vertriebsvertrags. In diesem Fall sorgt die Plattenfirma bzw. das Vertriebsunternehmen dafür, dass die Aufnahmen in Online-Shops oder in den CD-Abteilungen verstärkt wahrgenommen werden. Dies geschieht zum Beispiel durch Aufsteller und gezielte Werbung.

Vertriebsverträge werden häufig in Folge eines ausgelaufenen Bandübernahmevertrags abgeschlossen. Das versetzt Künstler in die Situation, viele Belange selbst zu regeln, aber weiterhin von einer sicheren Vertriebsstruktur zu profitieren.

Gute Beratung spart Ärger und Geld!

Eine gute Beratung gewährleistet, dass Ihre Vorstellungen beim Abschluss eines solchen Vertrages durchgesetzt werden und am Ende eine Regelung im Sinne aller Parteien gefunden wird. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Darüber hinaus beraten wir Sie auch, wenn Sie aus einem abgeschlossenen Vertrag heraus wollen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Musikrechts.

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