Anwalt für Markenrecht

Rechtsberatung rund um den Markenschutz

Von der Markenanmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Marke gegen unberechtigte Abmahnungen unterstützt Sie unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen bei Markenverletzungen, der Erstellung von Markenlizenzverträgen und sorgen für einen effektiven Markenschutz.


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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Als Anwälte für Markenrecht unterstützen die BTL Rechtsanwälte Sie dabei, über die Sicherung Ihrer Marke einen Freiraum für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu schaffen. Der Markenschutz entsteht nämlich nicht ohne weiteres. Zwar kann er durch die Benutzung im Geschäftsverkehr oder eine gewisse Bekanntheit entstehen, dies ist aber an hohe Voraussetzungen geknüpft und muss im Streitfall nachgewiesen werden, was häufig nicht gelingt. Der sicherste Weg ist daher die Eintragung der Marke in das Markenregister.


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Was ist eine Marke?

Eine Marke ist gemäß § 3 MarkenG ein rechtlich geschütztes Zeichen wie beispielsweise ein Begriff, ein Logo, ein Name, ein Slogan oder eine Klangfolge, welches Waren, Firmen oder Dienstleistungen identifiziert und dem Inhaber für den Bereich der angemeldeten Ware oder Dienstleistung ein Monopolrecht verschafft.

Markenrechte werden ähnlich wie Patente und Urheberrechte oft auch als geistiges Eigentum bezeichnet. Eine Marke dient dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen.

Viele Großunternehmen wie berühmte Autohersteller, Computerfirmen, Hersteller von Handys und Tablets oder Telekommunikationsdienstleister haben sich Firmennamen, Slogans, Farben etc. als Marken schützen lassen, um am Markt über Ausschließlichkeitsrechte zu verfügen und beispielsweise gegen Mitbewerber und Nachahmer vorgehen zu können.

Die häufigsten Markenarten

Marken können vor allem als Wortmarke, Wort-/Bildmarke und Bildmarken eingetragen werden. Die häufigsten Markenarten sind:

  • Wortmarken bestehen aus einzelnen oder mehreren Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen und lassen sich in Druckschrift darstellen.
  • Bei Wort-/Bildmarken kommt zu dem Wortbestandteil ein prägender grafischer Bestandteil hinzu, z.B. besondere Gestaltungen oder Farben.
  • Bildmarken schließlich sind (reine) Grafiken ohne Wortbestandteile. Dies können vor allem Logos, Embleme oder andere Abbildungen und Bildelemente sein, daneben können auch Firmennamen, Slogans, Farben etc. als Marken eingetragen werden.
  • 3D-Marken wie beispielsweise eine markante Schokoladenverpackung in goldgelb mit dreieckigem Querschnitt
  • Hörmarken wie beispielsweise der Jingle eines Telefonnetzbetreibers
  • Farbmarken wie beispielsweise die Farbe eines bekannten Schokoladenherstellers
  • Geruchmarken, Hologrammmarken oder Positionsmarken

Warum ist das Markenrecht so wichtig?

Für regionale und internationale Unternehmen ist der Markenschutz im Zusammenhang einer globalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren zunehmend bedeutsam geworden und trägt maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens bei. Wichtig und von entscheidender Bedeutung ist daher der rechtzeitige Schutz einer eigenen Marke.

Unternehmer, insbesondere in der Startup-Phase, sollten das Markenrecht bereits von Beginn der Gründungsphase an als festen Bestandteil im Auge behalten. Dieses Rechtsgebiet begleitet Unternehmen mitunter dauerhaft, wenn es um das Firmenlogo geht oder neue Produkte in den Verkehr gebracht werden. Es entscheidet darüber, ob ein Konkurrenzunternehmen unter einer gleichen Bezeichnung im Wettbewerb auftreten oder ein Alternativprodukt auf den Markt bringen darf.

Produkte wie Waren oder sonstige Dienstleistungen sind in der Regel die Grundlage der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Sie bestimmen maßgeblich dessen Wert. Eine eindeutige Abgrenzung einzelner konkurrierender Waren und Dienstleistungen ist umso wichtiger, je mehr Konkurrenten und Mitbewerber es auf dem Markt gibt, die entweder die gleiche oder eine ähnliche Marke verwenden.

Ein Markeninhaber kann seine Marke beliebig verwenden. Er kann sie benutzen, verkaufen oder vermieten. Er ist dazu berechtigt, Dritten die Verwendung solcher Marken zu verbieten, die mit seiner geschützten Marke verwechselbar sind. Bei Markenrechtsverletzungen durch unbefugte Nutzung der Marke kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.