Vergabebeschleunigungsgesetz 2026: Neue Vergaberegeln seit 1. Juli 2026 in Kraft
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen: Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge am 23. April 2026 beschlossen; der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Gesetz wurde am 12. Mai 2026 ausgefertigt und am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 137). Es ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.
Seit dem 1. Juli 2026 sind die neuen Regelungen daher bei neu eingeleiteten Vergabeverfahren zu beachten. Für Vergabeverfahren, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, sowie für die daran anschließenden Nachprüfungsverfahren gilt grundsätzlich das bisherige Recht fort (§ 187 Abs. 2 GWB).


