BTL Rechtsanwälte

BTL Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige, auf die Bereiche Medienrecht, Markenrecht, Designrecht, Internetrecht, IT-Recht, IT-Vergaberecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht und Datenschutzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Saarbrücken.

 

Rechtsgebiete der Kanzlei

Vorausschauende Rechtsberatung, die ganzheitliche Betrachtung sowie der rechtliche Schutz Ihres Anliegens stehen für uns an erster Stelle. Unsere Kanzlei berät Sie kompetent, zuverlässig und engagiert zu sämtlichen Fragen in den von uns betreuten Rechtsgebieten.

BTL Rechtsanwälte Saarbrücken

Anwälte der Kanzlei

Haben Sie Fragen zu unserer Kanzlei, ein Rechtsproblem oder benötigen Sie nähere Informationen? Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiter.

Samira Gassim

Rechtsanwältin

Vertragsrecht, AGB-Recht, IT-Recht (u.a. Apps), Datenschutzrecht

Anruf 0681 - 93 88 68 20Kontakt & Profil

Gregor Theado

Rechtsanwalt

Urheberrecht, Medienrecht, Künstlerrecht, Vertragsrecht (insbesondere AGB-Recht), Datenschutzrecht

Anruf 0681 - 93 88 26 01Kontakt & Profil

Dr. Tobias Beltle

Rechtsanwalt und Fachanwalt

Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, IT-Vergaberecht, Lizenzvertragsrecht und Datenschutzrecht

Anruf 0681 - 93 88 68 20Kontakt & Profil

Blog

Juristische Neuigkeiten, Fachwissen sowie Praxishilfen und Rechtstipps zu aktuellen Gesetzen und Urteilen aus den Bereichen Medienrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und Vertragsrecht.

Vergabe­beschleunigungs­gesetz 2026: Neue Vergaberegeln seit 1. Juli 2026 in Kraft

Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen: Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge am 23. April 2026 beschlossen; der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Gesetz wurde am 12. Mai 2026 ausgefertigt und am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 137). Es ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten.

Seit dem 1. Juli 2026 sind die neuen Regelungen daher bei neu eingeleiteten Vergabeverfahren zu beachten. Für Vergabeverfahren, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, sowie für die daran anschließenden Nachprüfungsverfahren gilt grundsätzlich das bisherige Recht fort (§ 187 Abs. 2 GWB).

KI-Logos ohne Urheberrechtsschutz: AG München entscheidet

Das Amtsgericht München hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer Frage befasst, die für Unternehmen, Agenturen, Plattformbetreiber und Kreativdienstleister zunehmend praktische Bedeutung hat: Können Logos, die maßgeblich mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, urheberrechtlich geschützt sein?

Die Antwort des Gerichts fällt deutlich aus. KI-generierte Logos genießen nicht schon deshalb urheberrechtlichen Schutz, weil ein Mensch die KI durch Prompts gesteuert, einzelne Ergebnisse ausgewählt oder den Entstehungsprozess mehrfach angepasst hat. Erforderlich bleibt eine persönliche geistige Schöpfung. Ohne diese menschliche Prägung fehlt dem Ergebnis der erforderliche Werkcharakter im Sinne des UrhG. Gerade daran fehlte es nach Auffassung des AG München bei den streitgegenständlichen Logos.

Urheberrechtsschutz bei KI-Inhalten: Wann menschliche Schöpfung geschützt bleibt

Künstliche Intelligenz ist längst Teil kreativer Arbeitsprozesse. Texte, Musik, Bilder, Kampagnen und Social-Media-Inhalte entstehen heute häufig in mehreren Schritten: Ein Mensch entwickelt die Idee, formuliert Entwürfe, nutzt KI zur Weiterbearbeitung oder lässt einzelne Bestandteile maschinell erzeugen. Damit stellt sich eine zentrale urheberrechtliche Frage: Wann liegt noch ein geschütztes Werk vor und wann ist es nur ein nicht schutzfähiger KI-Output? Für den rechtlichen Schutz kommt es nach dem UrhG darauf an, ob der konkrete Werkcharakter auf menschlicher schöpferischer Tätigkeit beruht.