KI-Inhalte richtig kennzeichnen (Art. 50 KI-VO): Welche Pflichten gelten ab August 2026
Künstliche Intelligenz wird inzwischen in nahezu allen Bereichen der Unternehmenskommunikation eingesetzt. Marketingabteilungen erstellen Bilder mit KI-Generatoren, Social-Media-Teams bearbeiten Videos, Agenturen produzieren synthetische Stimmen und Mitarbeitende lassen Texte von Sprachmodellen wie ChatGPT formulieren oder überarbeiten.
Mit dem allgemeinen Geltungsbeginn der EU-KI-Verordnung am 2. August 2026 treten nun auch die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO in den Mittelpunkt. Häufig wird daraus jedoch vorschnell geschlossen, künftig müsse jeder Inhalt gekennzeichnet werden, bei dessen Erstellung künstliche Intelligenz beteiligt war.


