Handelsvertreter- und Vertriebsverträge

Rechtsberatung rund um alle Fragen zu Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen

Schnelle und zuverlässige Beratung rund um alle Fragen zu Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen.


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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Gregor Theado

Durch unsere langjährige Tätigkeit im Vertriebsvertragsrecht bringen wir unsere gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen in die Beratung unserer Mandanten ein und können schnell maßgeschneiderte individuelle Lösungen erarbeiten.

Der Handelsvertreter ist nach § 84 Handelsgesetzbuch (HGB) ein selbstständiger Gewerbetreibender, der für andere Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in deren Namen abschließt. Darüber hinaus gibt es diverse vertragliche Sonderformen des Vertriebs und des Makelns für Dritte, vom direkten über den indirekten Vertrieb bis hin zum Multilevel- und Online-Vertrieb. Das Vertriebsrecht spricht viele Themen wie Scheinselbständigkeit, Kundenschutz oder Zulässigkeit bestimmter Vertriebsmaßnahmen an und verknüpft hierdurch zahlreiche Rechtsgebiete wie die des allgemeinen Vertragsrechts, des Handelsrechts und des Wettbewerbs- bzw. Werberechts.

Neben Fragen der Ausgestaltung von Handelsvertreterverträgen liegen unsere Schwerpunkte der Beratung vor allem bei allen Aspekten der Kündigung eines Handelsvertretervertrages, der Geltendmachung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen nach Beendigung sowie beim Umgang mit bestehenden Wettbewerbsverboten.

Wir beraten und unterstützen zudem bei der Auswahl und Gestaltung von Vertriebskonzepten und -systemen und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten Lösungen für die Struktur, Steuerung und Abrechnung von Vertriebsunternehmungen.

Wir beraten Sie in allen Belangen und finden mit Ihnen gemeinsam den optimalen Weg für Ihre Vertriebstätigkeit.


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Rechtsanwalt Gregor Theado

Vertragsgestaltung im Vertriebsrecht

Die sorgfältige Vertragsgestaltung ist für den langfristigen unternehmerischen Erfolg von entscheidender Bedeutung. Viel zu oft greifen Unternehmen und Vertriebsmitarbeiter auf Musterverträge zurück, die ihren vertrieblichen Besonderheiten nicht oder nur unzureichend gerecht werden.

Vertragsgestaltung bedeutet Streitvermeidung. Durch die sorgfältige Gestaltung der Vertriebsverträge sowie deren regelmäßige Überarbeitung und Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung werden Streitigkeiten und damit vor allem Kosten für teure anwaltliche Korrespondenz oder etwaige Gerichtsverfahren vermieden.

Wir gestalten und prüfen Ihre Verträge, egal ob Handelsvertretervertrag, Vertragshändlervertrag, Merchandisingvertrag oder auch Verträge wie Maklervollmachten, Kommissionsverträge oder Courtagevereinbarungen.

Beratung zum Vertriebsvertrag

Während der Laufzeit eines Vertriebsvertrags können zahlreiche Fragen auftreten, u.a. zu den zu zahlenden Vergütungen wie Provisionen und Courtagen, Rückbelastungen und Stornierungen von Provisionen, Auskunftsrechten und Abrechnungen sowie zu Fragen von Vertragsverstößen, Wettbewerbs- und Konkurrenztätigkeiten des Vertriebsmitarbeiters und der Beendigung von Vertriebsverträgen durch Aufhebungsvertrag, ordentliche oder außerordentliche Kündigung.

Auch oder oftmals gerade nach der Beendigung eines Vertriebsvertrages benötigen die Beteiligten Antworten auf dringliche Fragen rund um die Ermittlung der Höhe eines etwaigen Ausgleichsanspruchs, zur Gültigkeit von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten und der Zahlung von Karenzentschädigungen oder nachvertraglichen Vergütungsansprüchen.

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