Designschutz | Geschmacksmuster

Designrecht: Strategische Tipps zum Designschutz

Wir begleiten Ihr Unternehmen beim Schutz Ihrer Produkte und Waren am Markt, von der Designmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Rechte aus Designs sowie bei der Erstellung und Überprüfung von Designlizenzverträgen.


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Produktdesign ist für Firmen von zentraler Bedeutung. Wer ein neues Produkt entwickelt und nach langer und kostenintensiver Entwicklung am Markt platzieren möchte, sollte sein Produkt zum Schutz vor Nachahmern rechtlich absichern. Bei der Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Waren sollte dabei nicht unterschätzt werden, dass in Zeiten sich ständig weiter öffnender Märkte gerade der Designschutz (früher Geschmacksmuster genannt) auch im Hinblick auf die Konkurrenz ein immer wichtiger werdendes Thema ist.

Als spezialisierte Anwälte im Bereich Designrecht begleiten die BTL Rechtsanwälte Ihr Unternehmen beim Schutz Ihrer Produkte und Waren – von der Designmeldung bis hin zur Verteidigung Ihrer Rechte aus Designs sowie bei der Erstellung und Überprüfung von Designlizenzverträgen.


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Eingetragenes Design – Was ist das?

Unter einem eingetragenen Design – früher Geschmacksmuster – versteht man die ästhetische Formschöpfung eines zweidimensionalen oder dreidimensionalen Erzeugnisses. Das betrifft die Erscheinungsform, also die die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts. Beispiele für Designs gibt es unzählige, von Nahrungsmitteln, über Möbel, Werkzeuge, Maschinen, Verpackungen, Uhren Apparate, Maschinen, Musikinstrumente, Spiele, Laborausrüstungen, Bauelemente, Leuchten und Beleuchtungselemente, pharmazeutische und kosmetische Artikel oder auch elektrische und elektronische Produkte.

Deshalb kann neben einem Produkt selbst auch die Verpackung einer Ware bzw. eines Produkts kann dabei genauso ein solches Design sein, wie Symbole oder Firmenlogos. Designs schützen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnisse. Die Möglichkeit eines Designschutzes (deutschlandweit, europaweit als sog. Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder auch unternational) sollte daher bei jedem Produkt in Betracht gezogen werden.

Dabei kann sich der Designschutz bei Produkten mit anderen Rechtsgebieten wie dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht, dem Urheberrecht oder auch dem Patentrecht überschneiden.

Bei Patenten oder Vertretungen beim Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht oder auch dem Europäischen Patentamt (Epa) empfiehlt es sich, einen Patentanwalt hinzuzuziehen.

Design anmelden und eintragen lassen

Ein Design muss im Rahmen eines Anmeldeverfahrens eingetragen werden. Designanmeldungen können dabei von Unternehmen oder Privatpersonen vorgenommen werden.

Mit einem eingetragenen Design, beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland, gewährt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ein zeitlich begrenztes Monopol mit maximal 25 Jahren ab dem Anmeldetag auf die Erscheinungsform, also die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts.

Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen des Designs legen Gegenstand und Umfang des Schutzrechts fest und sind daher von zentraler Bedeutung. Geschützt ist nur das, was mit den Anmeldeunterlagen beim DPMA als Anlagen eingereicht wurde. Dies können z.B. Bilder, Grafiken oder Zeichnungen sein.

Welche Vorteile hat ein eingetragenes Design?

Designs sind als gewerbliche Schutzrechte vollwertige eigenständige Vermögenswerte und verleihen dem Inhaber des Designs ausschließliche Rechte. Ein Design anzumelden, schützt deshalb nicht nur die eigene Vermarktungsstrategie im Verhältnis zur Konkurrenz. Weiterer Vorteile ist, dass ein Inhaber eines Designs ein Design an Dritte oder auch Mitbewerber lizensieren können.

Welchen Schutz vermittelt ein eingetragenes Design?

Mit der Eintragung des Designs beim DPMA wird die äußere Erscheinungsform eines industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnisses geschützt.

Die Grundlage des Designschutzes bilden die bei der Anmeldung des Designs eingereichten Darstellungen. Dem Inhaber eines eingetragenen Designs obliegt dessen ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht. Dies ist nicht zu unterschätzen, denn ein eingetragenes und rechtlich wirksames Design verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Design allein zu benutzen.

Der Inhaber eines rechtswirksamen Designs kann daher Dritten und damit auch Mitbewerbern am Markt eine widerrechtliche Nutzung des Designs durch Dritte untersagen und hat diesem gegenüber einen Anspruch auf Schadensersatz sowie Unterlassung im Falle einer unrechtmäßigen Nutzung oder im Einzelfall auch die Vernichtung von beispielsweise unrechtmäßiger oder nicht lizensierter Produkte von Dritten und Mitbewerbern. Durch ein Design wird daher ein Produktschutz erreicht.

Schutzdauer eines eingetragenen Designs

Ein eingetragenes Design wird zunächst für fünf Jahre geschützt. Der Designschutz entsteht mit der Registereintragung. Durch Zahlung einer entsprechenden Gebühr an das DPMA, kann der Schutz jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden. Die maximale Schutzdauer für ein Design beläuft sich daher auf insgesamt 25 Jahre und wird ab dem Tag der Anmeldung gerechnet.

Welche Kosten fallen für eine Designanmeldung an?

Die Kosten für die Anmeldung eines Designs sind hauptsächlich abhängig davon, ob ein zwei- oder dreidimensionales Design angemeldet wird. Dreidimensionale Designs haben regelmäßig mehrere Oberflächen und jede fotografierte Oberfläche zählt als eigenes Design. Die Kosten sind deshalb abhängig von der Anzahl der eingereichten Bilder, Grafiken oder Zeichnungen für das anzumeldende Produkt. Regelmäßig entstehen für die Erstanmeldung beim DPMA Kosten i.H.v. etwa 60-70 Euro insgesamt. Das Design bietet daher gerade für Firmen und Unternehmen eine verhältnismäßig günstige Möglichkeit, ein gewerbliches Schutzrecht zu erhalten.

Was den Prüfungsumfang angeht, ist dabei zu beachten, dass sowohl das deutsche als auch das europäische Markenamt (DPMA respektive Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) lediglich überprüfen, ob die Formalia der Anmeldung eingehalten wurden und ob der Gegenstand der Anmeldung tatsächlich ein Design sein könnte.

Nicht geprüft wird hingegen, ob der Gegenstand der Anmeldung tatsächlich auch die für ein Design notwendigen Voraussetzungen, wie Neuheit und Eigenart erreicht und deshalb ein Design ist. Die Ämter prüfen auch nicht, ob ein ähnliches oder vielleicht dasselbe Design bereits angemeldet wurde.

Daher ist es empfehlenswert, bereits im Vorfeld zu recherchieren, ob es bereits identische oder ähnliche Produkte gibt, die als Designs angemeldet und geschützt sind. Auch hierbei können wir Sie unterstützen.

Unsere Leistungen

Wir überprüfen die Schutzfähigkeit Ihres Produktes als Design, führen das Anmeldeverfahren für Sie durch, vertreten Sie bei Designverletzungen und überwachen die Fristen für die Schutzdauer des Designs.

Wir unterstützen nicht nur den Inhaber von Designs, sondern beraten Sie und Ihr Unternehmen auch in den Fällen, in denen Sie wegen Designverletzungen von Dritten oder Mitbewerbern in Anspruch genommen werden.

Sollten Sie oder Ihr Unternehmen selbst abgemahnt worden sein, so empfiehlt es sich zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen, fristgemäß auf die Abmahnung zu reagieren. Eine Abmahnung zu ignorieren, hat oft weitreichende Konsequenzen, die später nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Auch sollten Sie ohne vorherige rechtliche Prüfung keine Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn häufig finden sich Anhaltspunkte durch die gegen eine Abmahnung insgesamt oder zumindest teilweise erfolgreich vorgegangen werden kann, beispielsweise bei sog. unberechtigten Schutzrechtsverwarnungen.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung der richtigen Strategie und helfen Ihnen, den für Sie besten Weg zu finden, entweder für Sie als Designinhaber vorzugehen oder mit einer Abmahnung umzugehen und übernehmen in diesem Fall die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite.

Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir Sie ganzheitlich beraten und uns um Ihr Anliegen kümmern können.

Als spezialisierte Anwälte im Designrecht unterstützen die BTL Rechtsanwälte Sie dabei, über die Sicherung Ihres Designs einen Freiraum für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit zu schaffen und Ihre Innovationen und Produkte am Markt rechtlich sicher zu platzieren. Im Bereich des Designschutzes kann eine frühzeitige Beratung nicht nur Kosten sparen, sondern schützt die Waren und Produkte Ihres Unternehmens, damit Ihnen diese nicht von Dritten oder unlauteren Mitbewerbern streitig gemacht werden. Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und der Strategie der Problemvermeidung im Vorfeld.