Datenschutz Schulung Datenschutzbeauftragter
Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte: Ihre Fortbildung für mehr Sicherheit und Compliance (Online-Kurs)
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist der sichere Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit ein zentrales Thema für Unternehmen, Behörden und Organisationen. Unser praxisorientierter Lehrgang bietet Ihnen umfassendes Fachwissen und aktuelle Informationen, die Sie als Datenschutzbeauftragter oder -koordinator benötigen, um Ihre Aufgaben rechtssicher und effektiv zu erfüllen.
Informationen zur Veranstaltung
Datum:
09.05 2025
Dauer:
8 Einheiten (je 45 Minuten) zzgl. Pausen (9 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17 Uhr).
Ort:
Das Datenschutzseminar findet Online via Videokonferenzsoftware als Präsenzschulung statt. Sie müssen keine Software installieren, es werden ausschließlich browserbasierte Tools verwendet. Zur Teilnahme am Webinar benötigen Sie als Teilnehmer lediglich eine stabile und ausreichend dimensonierte Internetverbindung (Empfehlung: 6000er DSL oder mehr), einen aktuellen Webbrowser (Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Safari) sowie ein Endgerät mit Mikrofon, Lautsprecher und Webcam.
Referenten:
Rechtsanwalt Gregor Theado (u. a. externer Datenschutzbeauftragter, Lehrbeauftragter), Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle (u. a. Fachanwalt für IT-Recht)
Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an diesem Kurs sind keine Voraussetzungen notwendig. Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen.
Abschluss:
Mit Abschluss der Datenschutz Schulung erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie Ihre erworbenen Fachkenntnisse dokumentieren können. Eine Prüfung, bzw. Zertifizierung findet nicht statt.
Teilnahmegebühr:
€ 695,00 zzgl. MwSt
Inhalte der Weiterbildung
Ausführliche Schulungsinhalte und Learnings:
- Grundlagen des Datenschutzrechts:
- Einführung in die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und verwandte Gesetze (z. B. TDDDG).
- Historische Entwicklung des Datenschutzrechts und internationale Vergleichsmöglichkeiten.
- Abgrenzung zu weiteren relevanten Gesetzen wie dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) oder der ePrivacy-Verordnung.
- Datenschutzprinzipien: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Transparenz, Datensparsamkeit, Integrität, Vertraulichkeit u. a.
- Rechte und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten:
- Rolle und Funktion des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen: interne und externe Aufgabenfelder.
- Abgrenzung zu anderen Compliance-Positionen, wie z. B. IT-Sicherheit oder Risikomanagement.
- Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Datenschutzbeauftragten.
- Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und der IT-Abteilung.
- Rechte der betroffenen Personen: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Pflichten der Verantwortlichen: Informationspflichten, Rechenschaftspflichten, Einholung von Einwilligungen, Dokumentations- und Nachweispflichten.
- Datenschutzmanagement:
- Aufbau und Einführung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) in Unternehmen.
- Risikoanalyse und Erstellung eines Datenschutzkonzepts.
- Erstellung und Pflege von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten.
- Datenschutzrichtlinien: Entwicklung, Implementierung und Kommunikation innerhalb des Unternehmens.
- Aufbau von Rollen und Verantwortlichkeiten für Datenschutz in der Organisation.
- Mitarbeitersensibilisierung und Schulungsmaßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes.
- Datenschutz-Audits und interne Kontrollmechanismen.
- Datensicherheitsmaßnahmen:
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) gemäß Artikel 32 DSGVO.
- Verschlüsselungstechniken: Einsatz von SSL/TLS, E-Mail-Verschlüsselung, Datenverschlüsselung bei Speicherung und Übertragung.
- Zugriffskontrollmechanismen: Definition von Rollen und Berechtigungen, Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).
- Datensicherungen und Backups: Strategien zur Sicherung und zur Wiederherstellung im Falle von Datenverlust.
- Physische Sicherheitsmaßnahmen: Zutrittskontrollen, Zugangskontrollen, Sicherung von Serverräumen und anderen sensiblen Bereichen.
- Schwachstellenanalyse und Penetrationstests zur Überprüfung der IT-Sicherheit.
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten.
- Aufbau eines Datenschutzkonzepts:
- Erstellung einer Datenschutzrichtlinie, die alle datenschutzrechtlichen Anforderungen abdeckt.
- Implementierung von Verfahren zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO).
- Bewertung von Risiken und deren Auswirkungen auf die betroffenen Personen.
- Durchführung von Datenschutz-Impact-Analysen in hochriskanten Prozessen.
- Implementierung eines Incident-Management-Systems für Datenschutzverletzungen.
- Meldepflichten bei Datenpannen: Prozesse für interne Meldungen und Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
- Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung des Datenschutzkonzepts.
- Aktuelle Entwicklungen:
- Updates zu Änderungen und Neuerungen in der Datenschutzgesetzgebung, z. B. durch die EU-Kommission oder nationale Gesetzgeber.
- Bedeutung aktueller Gerichtsurteile und deren Auswirkung auf die Praxis der Datenschutzbeauftragten.
- Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz und deren Auswirkungen auf den Datenschutz.
- Herausforderungen und Risiken im Bereich der Cloud-Technologie und der internationalen Datenübermittlung.
- Einbeziehung von Datenschutz in innovative Technologien wie Blockchain, IoT (Internet of Things) und Big Data.
- Anpassungen und Ergänzungen des Datenschutzes im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung.
FAQ – Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte
- Für wen ist der Kurs geeignet?
Unser Schulungskonzept richtet sich an interne und externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Führungskräfte, IT-Sicherheitsbeauftragte, Compliance-Verantwortliche und alle interessierten Mitarbeiter, die Grundlagen oder vertiefte Kenntnisse im Datenschutz erwerben möchten. Die Teilnahme am Kurs ist ohne jegliche Vorkenntnisse möglich.
- Warum ist eine Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO wichtig?
Die DSGVO legt Unternehmen umfangreiche Verpflichtungen im Umgang mit personenbezogenen Daten auf. Datenschutzbeauftragte spielen eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Durch eine Weiterbildung:
- stärken Sie die Fachkompetenz und Rechtssicherheit des Unternehmens,
- minimieren Haftungsrisiken durch Datenschutzverstöße,
- und verbessern die Prozesse zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Darüber hinaus trägt eine fundierte Ausbildung zur effektiven Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern bei, um Datenschutzverstöße im Alltag zu verhindern.
- Welche Vorteile hat eine Weiterbildung für das Unternehmen?
Eine Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten bietet:
- Rechtssicherheit: Schutz vor Bußgeldern durch fachgerechte Umsetzung der DSGVO.
- Imagepflege: Ein professionelles Datenschutzmanagement stärkt das Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
- Effizienz: Optimierte Prozesse zur Datenverarbeitung sparen Zeit und Kosten.
- Risikominimierung: Vorbeugung von Datenschutzverletzungen durch geschulte Experten.
- Mittarbeiterentwicklung: Fortbildung von Mitarbeitern in einem sich stets ändernden Umfeld
- Ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten in jedem Unternehmen verpflichtend?
Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Nach Artikel 37 DSGVO ist dies erforderlich, wenn:
- das Unternehmen regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten in großem Umfang überwacht,
- sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden,
- oder das Unternehmen öffentliche Stellen oder Behörden betreibt.
Selbst wenn keine Verpflichtung besteht, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sinnvoll, um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.
- Welche Inhalte deckt die Weiterbildung ab?
Der Kurs umfasst u. a. folgende Themen:
- Grundlagen des Datenschutzrechts (DSGVO, BDSG und weitere Gesetze)
- Rechte und Pflichten von Datenschutzbeauftragten
- Aufbau und Nutzung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
- Datensicherheitsmaßnahmen und technische Schutzmaßnahmen
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Risikomanagement
- Umgang mit Datenschutzverletzungen und Meldepflichten
- Aktuelle Entwicklungen, z. B. in der Rechtsprechung und Technologie
- Wird auf praktische Fragen und Bedürfnisse aus dem Alltag eingegangen?
Ja, der Kurs ist praxisorientiert gestaltet. Sie erhalten konkrete Handlungsanleitungen für häufige Herausforderungen wie:
- Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
- Durchführung von Datenschutz-Audits
- Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
- Umgang mit Anfragen von Betroffenen (z. B. Auskunft oder Löschung)
- Bearbeitung von Datenpannen und Kommunikation mit Behörden
- Rechtskonforme Gestaltung von Auftragsvereinbarungen
- Ausarbeitung eines Prioplans zur rechtskonformen Umsetzung der Regelungen.
- Welche rechtlichen Grundlagen werden behandelt?
Neben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden auch relevante internationale Gesetze und Richtlinien wie die ePrivacy-Verordnung und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) thematisiert. - Wie unterscheidet sich diese Weiterbildung von anderen Angeboten?
Unser Kurs zeichnet sich durch:
- Praxisnähe: Die Inhalte sind speziell auf die täglichen Herausforderungen von Datenschutzbeauftragten zugeschnitten.
- Aktualität: Ständige Updates zu Gesetzesänderungen und Technologien.
- Expertenwissen: Die Referenten sind erfahrene Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen im Datenschutzrecht und IT-Recht.
- Interaktivität: Es gibt Raum für Fragen und die Besprechung konkreter Beispiele aus Ihrer Praxis.
- Welche Vorteile bringt das Zertifikat am Ende der Schulung?
Das Zertifikat dokumentiert Ihre Teilnahme und Ihre erworbenen Fachkenntnisse. Es stärkt Ihre Position als Experte und erhöht Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Kunden oder der Aufsichtsbehörde. - Gibt es spezielle Inhalte für bestimmte Branchen?
Der Kurs bietet eine breite Basis, die auf alle Branchen anwendbar ist. Bei Bedarf können spezifische Themen für Branchen wie Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen oder IT behandelt werden.