Markenwiderspruch

Widerspruch gegen Markeneintragung oder Markenanmeldung

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) überprüft bei der Anmeldung einer Marke nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Marke angemeldet haben und von einem Markenwiderspruch betroffen sind, prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Marke zu erhalten.


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Durch unsere langjährige Tätigkeit im Bereich des Markenrechts bringen wir unsere gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen in unsere rechtliche Beratung ein und können schnell maßgeschneiderte individuelle Lösungen für Sie als Markeninhaber erarbeiten.

Wir verfügen als Spezialisten über mehrjährige Expertise im Bereich von Markenwiderspruchsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Vertretung von Markenwiderspruchsverfahren beim Bundespatentgericht.

Verteidigen Sie sich gegen eine Markenwiderspruch und schützen Sie Ihre Marken, Ihr Unternehmen und Ihre Produkte vor der Löschung Ihrer angemeldeten und eingetragenen bzw. im Markenregister registrierten Marke.

Wenn Sie Inhaber einer bereits eingetragenen Marke sind prüfen wir, ob Sie mit einem Markenwiderspruch gegen eine zeitlich später angemeldete Marke vorgehen und diese löschen lassen können.


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Was ist ein Widerspruch gegen eine Marke?

Bei erfolgreicher Anmeldung einer Marke bei der zuständigen Markenbehörde, beispielsweise dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wird das als Marke zu schützende Wort, Zeichen oder der als Marke zu schützende Slogan als Marke registriert und im Markenregister eingetragen.

Eine eingetragene Marke verleiht dem Markeninhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, mit dem er gegen identische oder verwechslungsfähige Zeichen oder auch zeitlich nach seiner Marke eingetragenen Marken vorgehen kann.

Im Rahmen des Anmeldeverfahrens kann der Inhaber einer älteren Marke gegen eine zeitlich danach durch einen anderen angemeldeten Marke mit einem Markenwiderspruch vorgehen.

Wie lange ist die Frist für den Markenwiderspruch?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung, also Registrierung der Marke kann bei der zuständigen Markenbehörde ein Antrag für einen Widerspruch gegen eine Marke gestellt werden. Dabei kann der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang gegen die Eintragung einer jüngeren Marke Widerspruch beim zuständigen Markenamt erheben.

Die Einlegung des Widerspruchs muss dabei schriftlich erfolgen und unterliegt strengen formalen Voraussetzungen. Eine Fristverlängerung kommt beispielsweise nicht in Betracht. Fehler und Versäumnisse gehen zu Lasten des Widersprechenden – also desjenigen, der den Widerspruch einlegt.

Was passiert wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?

Auch wenn ein Markeninhaber erst nach drei Monaten von der Eintragung einer identischen, ähnlichen oder verwechslungsfähigen Marke erfährt und erst zu spät Kenntnis erlangt ist noch nicht alles vorbei.

In diesem Fall kann gegebenenfalls immer noch ein Löschungsantrag gegen diese Marke gestellt werden. Dieser kann dann beispielsweise auf ein sogenanntes absolutes Schutzhindernis gestützt werden, also, dass die Marke nicht hätte eingetragen werden dürfen.

Wie hoch sind die Kosten für einen Markenwiderspruch?

Das Deutsche Patent- und Markenamt verlangt für die Einleitung des Widerspruchsverfahrens eine Gebühr in Höhe von 120 Euro. Hinzu kommen noch die Anwaltskosten im Falle einer Vertretung durch einen Anwalt im Widerspruchsverfahren.

Was wird beim Markenwiderspruch geprüft?

Von der zuständigen Behörde, wie z.B. dem Deutschen Patent- und Markenamt, wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geprüft, ob die kollidierenden Marken und dahinterstehenden Dienstleistungen oder Produkte identisch, ähnlich oder verwechslungsfähig sind.

Hier ist eine Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung häufig ganz entscheidend, um den zuständigen Sachbearbeiter der Markenbehörde zu überzeugen und das Widerspruchsverfahren für sich zu entscheiden.

Was ist die Rechtsfolge von einem Markenwiderspruch?

Sind die kollidierenden Marken und dahinterstehenden Dienstleistungen oder Produkte identisch, ähnlich oder verwechslungsfähig, kommt es wegen bestehender Verwechslungsgefahr oder Gefahr der Verwässerung der älteren Marke zu einer ganz oder teilweisen Löschung der Marke.

Markenwiderspruch durch einen Markeninhaber

Mit einem Markenwiderspruch können sich Markeninhaber schnell und kostengünstig gegen andere spätere Markenanmeldungen und Markenregistrierungen von Dritten zur Wehr setzen und eine ganz oder teilweise Löschung der Marke eines Dritten.

Eine Markenüberwachung und ein Markenwiderspruch sind daher sinnvoll, um zu vermeiden, dass am Markt identische, ähnliche oder verwechslungsfähige Marken parallel existieren.

Ein Markenwiderspruch kann Ihnen daher helfen, Produkte und Unternehmen sowie Geschäftsbezeichnungen und Unternehmenskennzeichen schützen.

Verteidigung gegen einen Markenwiderspruch durch einen Markenanmelder

Auf der anderen Seite kann es für den vom Markenwiderspruch betroffenen Markenanmelder genauso sinnvoll sein, gegen einen Markenwiderspruch rechtlich vorzugehen, um eine Löschung der angemeldeten Marke zu vermeiden.

Denn die Gebühren für die Markenanmeldung werden vom Markenamt nicht erstattet und sind bei einer insgesamten Markenlöschung verloren.

Häufig lässt sich mit anwaltlicher Hilfe auch eine Vereinbarung für die kollidierenden Marken und Markenanmelder und Markeninhaber treffen, durch die die Interessen für beide Seiten bestmöglich in Einklang gebracht werden können.Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung der Marke kann von dem Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang gegen die Eintragung der Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben werden.