Werberecht
Prüfung von Marketing- und Werbemaßnahmen auf Rechtssicherheit
Wer auf sich aufmerksam machen will, muss werben. Cross Media Marketing gehört in der Mediaplanung zum Standard. Klassische Medien wie Hörfunk, Fernsehen und Print, aber auch hochmoderne Internetplattformen wie Facebook, Youtube oder Suchmaschinen bieten Unternehmen aller Größen effektive Wege Ihre Werbekampagnen auf verschiedenen Kommunikationskanälen zu platzieren. Die Möglichkeiten scheinen unendlich zu sein - ebenso jedoch auch die rechtlichen Herausforderungen und Problemstellungen für Werbetreibende.
Abmahnungen bei Marketing und Werbemaßnahmen
Im Bereich von Marketing oder auch bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen kann letztlich eine unüberschaubare Anzahl von Fallgestaltungen auftreten, die zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Mitbewerbern oder auch Abmahnverbänden und Abmahnvereinen kommen können.
Durch Werbemaßnahmen können Markenrechte Dritter verletzt werden, so dass es zu markenrechtlichen Abmahnungen von Markeninhabern und Lizenznehmern kommen kann.
Daneben besteht bei unklarer Lage der Rechte auch die Gefahr von urheberrechtlichen Abmahnungen.
Vertragsgestaltung zwischen Unternehmen und Agenturen
Häufig werden auch die Rechte der Marketingagenturen und Werbeagenturen oder auch Unternehmen mit Kunden oder beauftragten Fotografen, Filmproduzenten nicht oder nur unzureichend geregelt.
Oft bleibt unklar, worfür, durch wen und in welchem Umfang die einzelnen Werbemaßnahmen und urheberechtlich geschützten Werke überhaupt in der Zukunft verwendet werden können und dürfen.
Hier können klare rechtliche Regelungen, beispielsweise durch eindeutige Auftragsvergabe, Vertragswerke, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzvertrage, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vermeiden helfen und damit zur Kundenzufriedenheit beitragen.
Eine professionelle und optimierte Vertragsgestaltung ist deshalb für Werbeagenturen, Webdesigner, aber auch die beauftragenden oder betreuten Unternehmen von entscheidender Bedeutung.