Werberecht

Prüfung von Marketing- und Werbemaßnahmen auf Rechtssicherheit

Wer auf sich aufmerksam machen will, muss werben. Cross Media Marketing gehört in der Mediaplanung zum Standard. Klassische Medien wie Hörfunk, Fernsehen und Print, aber auch hochmoderne Internetplattformen wie Facebook, Youtube oder Suchmaschinen bieten Unternehmen aller Größen effektive Wege Ihre Werbekampagnen auf verschiedenen Kommunikationskanälen zu platzieren. Die Möglichkeiten scheinen unendlich zu sein - ebenso jedoch auch die rechtlichen Herausforderungen und Problemstellungen für Werbetreibende.


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Die sorgfältige Gestaltung von Werbemaßnahmen ist für den langfristigen unternehmerischen Erfolg von entscheidender Bedeutung. Viel zu oft beachten Unternehmen und Marketingmitarbeiter die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend, so dass für Unternehmen und Kunden erhebliche rechtliche Risiken bei Marketing- und Werbemaßnahmen bestehen.

Die rechtliche Begleitung und Absicherung von Werbekampagnen schützt nicht nur vor kostenintensiven Abmahnungen und den damit verbundenen rechtlichen Nachteilen, sondern hilft auch Streitigkeiten mit Kunden zu vermeiden und somit letztendlich die Kundenzufriedenheit zu steigern.

Wir unterstützen Marketingberater, Werbeagenturen oder auch Rechtsabteilungen bei der Ausgestaltung von Werbemaßnahmen – egal ob in Printmedien, Radio, Internet oder bei Fernsehspots.


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Abmahnungen bei Marketing und Werbemaßnahmen

Im Bereich von Marketing oder auch bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen kann letztlich eine unüberschaubare Anzahl von Fallgestaltungen auftreten, die zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Mitbewerbern oder auch Abmahnverbänden und Abmahnvereinen kommen können.

Durch Werbemaßnahmen können  Markenrechte Dritter verletzt werden, so dass es zu markenrechtlichen Abmahnungen von Markeninhabern und Lizenznehmern kommen kann.

Daneben besteht bei unklarer Lage der Rechte auch die Gefahr von urheberrechtlichen Abmahnungen.

Vertragsgestaltung zwischen Unternehmen und Agenturen

Häufig werden auch die Rechte der Marketingagenturen und Werbeagenturen oder auch Unternehmen mit Kunden oder beauftragten Fotografen, Filmproduzenten nicht oder nur unzureichend geregelt.

Oft bleibt unklar, worfür, durch wen und in welchem Umfang die einzelnen Werbemaßnahmen und urheberechtlich geschützten Werke überhaupt in der Zukunft verwendet werden können und dürfen.

Hier können klare rechtliche Regelungen, beispielsweise durch eindeutige Auftragsvergabe, Vertragswerke, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzvertrage, Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vermeiden helfen und damit zur Kundenzufriedenheit beitragen.

Eine professionelle und optimierte Vertragsgestaltung ist deshalb für Werbeagenturen, Webdesigner, aber auch die beauftragenden oder betreuten Unternehmen von entscheidender Bedeutung.