Markenüberwachung
Marke überwachen: dauerhafter Schutz für Ihre Marke
Entgegen einer weit verbreitenden Meinung, prüfen Markenämter vor der Eintragung einer Marke nicht, ob die angemeldete Marke Rechte Dritter verletzt. Markeninhaber werden daher auch nicht informiert, wenn ähnliche Bezeichnungen oder sogar identische Marken eingetragen werden. Eine laufende Markenüberwachung ist daher notwendiger Bestandteil für die effektive Aufrechterhaltung und den dauerhaften Schutz einer Marke.
Warum eine Markenüberwachung sinnvoll ist
Die Alleinstellung einer Marke stärkt die Position Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte im Markt. Um diese Exklusivität zu erhalten, sollte daher regelmäßig geprüft werden, ob Ihre Marke durch ähnliche oder sogar identische Anmeldungen im Markenregister verletzt wurde. Eine wirksame Markenüberwachung informiert Sie hier rechtzeitig über neue, identische, verwechslungsfähige oder ähnliche Marken.
Das ist auch sinnvoll und notwendig angesichts der vom Deutschen Patent- und Markenamt im Rahmen einer Pressemitteilung mitgeteilten Rekordzahlen bei deutschen Marken und Patenten. Schon im Jahr 2015 wurden 66.889 Patentanmeldungen (+1,4 Prozent) eingereicht. Die Zahl der Markenanmeldungen stieg auf 69.130 – ein Zuwachs um 3,8 Prozent. Die Tendenz erscheint also steigend. Außerdem wurden 69.130 nationale Marken bereits im Jahr 2015 in Deutschland neu angemeldet. Das sind 3,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Aufwärtstrend der letzten Jahre hat sich damit fortgesetzt und wird sich voraussichtlich auch weiterhin fortsetzen. Davon wurden 46.484 Marken bereits im Jahr 2015 ins Markenregister eingetragen, also mehr als 180 neue Marken pro Arbeitstag.
Wenn Sie sich als Markeninhaber nicht gegen Markenverletzungen verteidigen, kann dies zu einer Verminderung und Verwässerung Ihres Markenschutzes und zur Koexistenz von nachahmenden Mitbewerbern am Markt kommen.
Daher sollte man seine Marke überwachen lassen und im Zweifel auch dagegen vorgehen.
Was kann ich bei einer Markenrechtsverletzung tun?
Sobald Sie durch die Markenüberwachung von einer Markenrechtsverletzung erfahren, können Sie zunächst mit Hilfe einer sog. Berechtigungsanfrage beim Markenanmelder nachfragen, worauf dieser seine Anmeldung begründet. Auch eine markenrechtliche Abmahnung kann im Einzelfall möglich sein.
Erhalten Sie von neuen oder zeitlich jüngeren Markenanmeldungen Kenntnis, können Sie hiergegen innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung Markenwiderspruch beim Markenamt einlegen. Das Vorgehen mit Hilfe eines Markenwiderspruchs stellt hier eine relativ kostengünstige Möglichkeit dar, um sich vor dem Verlust der Abwehransprüche zu verteidigen.
Nach drei Monaten können Sie zwar gegebenenfalls auch noch gegen neue Marken vorgehen, dann bleibt Ihnen als Markeninhaber allerdings häufig nur die Möglichkeit, mit einer – im Vergleich zum Markenwiderspruch – oft kostenintensiveren Löschungsklage vorzugehen.