Vertragsrecht

Rechtssichere Gestaltung von Verträgen

Wir beraten Unternehmen präventiv bei der Erstellung von rechtssicheren Gestaltung von Verträgen, der Optimierung bestehender Verträge und Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterstützen diese bei der Geltendmachung von Schadensersatz- oder anderweitigen Ansprüchen.


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

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Rechtsanwalt Gregor Theado

BTL Rechtsanwälte unterstützt Sie und Ihr Unternehmen dabei, Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten und zu optimieren, insbesondere genau abgestimmt auf Ihr geschäftliches Tätigkeitsfeld. Ausgehend von Ihrem wirtschaftlichen Ziel entwerfen wir auf Sie persönlich und Ihr Unternehmen zugeschnittene Regelungen, damit Sie Ihre Interessen gegenüber Kunden durchsetzen und Ihre geschäftlichen Ziele optimal erreichen können.

Als spezialisierte Anwälte im Bereich Vertragsrecht betreuen die BTL Rechtsanwälte Sie bundesweit bei der Erstellung Ihrer individuellen Verträge, Geschäftsbedingungen und Nutzungsbestimmungen oder bei der Überprüfung und Optimierung Ihrer bestehenden vertraglichen Regelungen, insbesondere Ihrer AGB.


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Was ist unter Vertragsrecht zu verstehen?

Unter dem Begriff Vertragsrecht werden diejenigen Regelungen zusammengefasst, die das Zustandekommen und die Wirkungen von Verträgen regeln. Es beschäftigt sich also mit den vertraglich geschlossenen Rechtsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Parteien. Ein Vertrag kann entweder schriftlich oder mündlich geschlossen werden und kommt durch Angebot und Annahme zustande.

Um bei eventuellen Streitigkeiten Nachweisprobleme zu vermeiden, sollten Verträge mit Kunden unbedingt schriftlich geschlossen werden.

Sonderfall Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ein Sonderfall von Verträgen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Dies sind nach der gesetzlichen Definition im Unterschied zu einem individuell zwischen den Parteien ausgehandelten Vertrag Regelungen, die von einer Partei einseitig gestellt werden und für eine vielfache Verwendung vorformuliert sind. Gleichgültig ist dabei, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben oder welche Form der Vertrag hat.

AGB werden häufig von einem Unternehmer einem Verbraucher gestellt, zum Beispiel in Online-Shops. Da der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher in der Regel wirtschaftlich erfahrener und überlegener ist und somit ein Machtgefälle zugunsten des Unternehmers besteht, stellt das AGB-Recht eine Art Kontrolle dar. Es unterliegt einer strengen richterlichen Überprüfung.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, das Vertragsrecht und das Recht über Allgemeine Geschäftsbedingungen genau zu kennen, um Verträge rechtssicher gestalten zu können.

Besondere Herausforderungen bei AGB im Online-Handel

Eine besondere Herausforderung ist die Gestaltung von AGB im Bereich des Online-Handels. Im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs sind neben strengen Verbraucherschutzvorschriften auch europarechtliche Vorgaben zu beachten. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei der Gestaltung Ihrer Verträge anwaltlicher Hilfe bedienen, um nicht einzelne Klauseln Ihres Vertrages unwirksam werden zu lassen.

Da die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel die Wirksamkeit des restlichen Vertrages nicht berührt, kann durch das Wegfallen einer oder mehrerer unwirksamen Klausel der restliche Vertrag schnell sehr ungünstig für Sie werden.

Leistungen unserer Kanzlei

  • Erstellung, Überprüfung und Optimierung von Hard- und Softwareverträgen und sonstigen IT-Verträgen (beispielsweise Cloud-Verträge, Application Service Providing-Verträgen (ASP), SaaS-Verträge,  Webdesign-Verträgen, Webcontent-Verträge, Provider-Verträge)
  • Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Liefer- und Einkaufsbedingungen, Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen
  • Kooperationsverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Erstellung, Überprüfung und Optimierung von Band-, Produzenten-, Management-, Booking- und Labelverträgen
  • Lizenzverträge
  • Rahmenverträge, Projektverträge, Einzelbeauftragungen
  • Datenschutzrechtliche Verträge (z.B. AV-Verträge und Fernwartungsverträge)
  • Nutzungsbedingungen für Apps (Mobil-Applikationen für IT-Plattformen, z.B. Android Google Playstore und Apple App Store, spezifische Apps für E-Health, FinTech, IoT, Industrie 4.0)