Markenanmeldung

Marke anmelden und schützen lassen durch Eintragung im Markenregister

Viele Unternehmen nutzen Marken für Ihre Produkte oder Dienstleistungen, um sich vom Wettbewerb zu unterscheiden und beim Kunden im Kopf zu bleiben. Mit einer Markenanmeldung können diese in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden. Aber auch in Europa oder international ist eine Markenanmeldung möglich.


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Unsere Kanzlei betreut Sie bereits im Vorfeld und prüft für Sie, ob Namen, Slogans, Bezeichnungen, Worte, Bilder oder Grafiken als Marke geschützt werden können. Unsere auf das Markenrecht spezialisierten Anwälte unterstützen Sie bei der richtigen Auswahl, beraten Sie professionell und umfassend bei der Vorbereitung, und helfen Ihnen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Markeneintragung zu verbessern.

Wir helfen Ihnen Ihre Produkte und Ihr Unternehmen am Markt durch Marken rechtlich abzusichern. Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Produkte durch eine Markeneintragung und verlieren Sie keine wirtschaftlich wertvolle Zeit, denn im Markenrecht gilt im Grundsatz: wer zuerst kommt, mahlt zuerst!


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Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei der Markenanmeldung

Wir helfen Ihnen bei der Recherche für die Markenanmeldung, der Auswahl der Klassen und Dienstleistungen, füllen mit Ihnen und für Sie das Formular für die Markenanmeldung aus und informieren Sie über die Kosten einer Markenanmeldung in Deutschland, Europa und international.

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam optimale Lösungen und Strategien für die Anmeldung einer Marke zum Schutz Ihres Unternehmens, egal ob in Deutschland, in Europa oder international.

Sie haben bereits selbst eine Marke angemeldet und eine Beanstandung von einem Markenamt erhalten?

Wir prüfen für Sie die Berechtigung von Beanstandungen von Markenämtern, wie beispielsweise dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und vertreten Ihre rechtlichen Interessen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Eintragung bzw. Registrierung Ihrer Marke.

Sie haben bereits eine oder mehrere Marken erfolgreich im Markenregister registriert?

Gerade wenn die Markeneintragung bereits einige Jahre zurückliegt kommt es häufig vor, dass sich die Produkte und das Unternehmen weiterentwickelt haben und neue Geschäftsfelder noch nicht vom Markenschutz bestehender Marken erfasst sind.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob der Schutzumfang Ihrer Marken ausreichend ist und optimieren – sofern erforderlich – Ihr Markenportfolio mit Ihnen gemeinsam.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Markenrecht

FAQs

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist nach § 3 MarkenG ein rechtlich geschütztes Zeichen wie beispielsweise ein Begriff, ein Logo, ein Name, ein Slogan oder eine Klangfolge, welches Waren, Firmen oder Dienstleistungen identifiziert und dem Inhaber für den Bereich der angemeldeten Ware oder Dienstleistung ein Monopolrecht gegenüber Dritten verschafft.

Man unterscheidet unter anderem zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken. Wortmarken bestehen aus einzelnen oder mehreren Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen und lassen sich in Druckschrift darstellen. Bildmarken sind (reine) Grafiken ohne Wortbestandteile; Dies können vor allem Logos oder Embleme sein. Bei Wort-/Bildmarken kommt zu dem Wortbestandteil ein prägender grafischer Bestandteil hinzu, z.B. besondere Gestaltungen oder Farben.

Eine Marke kann bei den nationalen Markenbehörden angemeldet werden. In Deutschland macht man dies bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Damit genießt die Marke bundesweiten Schutz. Die EU bietet zudem die Möglichkeit, eine sogenannte Unionsmarke anzumelden. Eine solche Unionsmarke, die bei dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet wurde, bietet einen Schutz innerhalb des gesamten Raums der EU. Über die Grenzen der EU hinaus schützt eine internationale Marke (IR-Marke), welche man über das Markenbüro der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf anmelden kann. Gerade bei internationalen Unternehmen bietet sich ein Markenrechtsschutz z.B. in den USA, Russland, China oder Indien an.

 

Was sind die rechtlichen Vorteile einer Marke für Unternehmer?

Mit einer Marke erhalten Sie den stärksten und dauerhaften Schutz. Die Marke hat einen weiteren Schutzumfang als reine Unternehmenskennzeichen, die mit der Eintragung in das Handelsregister entstehen. Zudem ist die Marke spezieller als das allgemeine Namensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und geht diesem daher vor.

Die Ausschließlichkeit der Marke verleiht dem Markenrechtsinhaber eine Monopolstellung, wodurch er Dritten die Verwendung identischer oder zum Verwechseln ähnlicher Zeichen für die identischen oder ähnlichen Produkte und Dienstleistungen verbieten kann.

Besonders effektiv und lukrativ ist die Marke, da die Schutzdauer von 10 Jahren nach § 47 II MarkenG beliebig oft verlängert werden kann, durch das Stellen des entsprechenden Antrags und dem Zahlen der Verlängerungsgebühr. Die Schutzdauer besteht sogar über den Tod des Markenrechtsinhabers hinaus, da die Marke als immaterielles Recht (immaterielles Wirtschaftsgut) vererbt werden kann, durch § 1922 BGB i.V.m. § 27 I MarkenG bzw. § 27 II MarkenG bei Zugehörigkeit zu einem Geschäftsbetrieb.