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Bewertungsportale

Das Internet bietet uns immer mehr Möglichkeiten an Informationen zu gelangen. So können sich etwa Verbraucher mittels Bewertungsportalen über Produkte und Dienstleister informieren. Sie können beispielsweise Bewertungen und Erfahrungsberichte über Restaurants, Hotels, Ärzte, Verkaufsplattformen oder auch Arbeitgeberbewertungen einsehen und selbst entsprechende Bewertungen abgeben. Mittlerweile können nahezu alle Bereiche unseres alltäglichen Lebens bewertet werden.

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Bewertungsportale haben eine große Bedeutung für Käufer und Kunden

Dieser Umstand führt dazu, dass Online-Bewertungen eine immer größer werdende Rolle bei der Entscheidungsfindung vieler Menschen spielen. Verbraucher und Unternehmen können von Bewertungsportalen profitieren und daraus einen Nutzen ziehen. Jedoch können Bewertungen auch großen Schaden anrichten. Und zwar dann, wenn unter dem Deckmantel der Anonymität des Internets ungerechtfertigte Negativbewertungen abgegeben werden. Solche unfairen Bewertungen sind leider keine Ausnahme. Sie kommen häufiger vor, als man es sich vorstellt.

Unberechtigte Negativbewertungen

Die Folgen von unberechtigten Negativbewertungen können weitreichend sein. Oft kommt es zu Umsatzrückgängen bzw. generell geschäftsschädigenden Folgen. Diese Folgen gehen auch häufig mit einer Rufschädigung einher und können in extremen Fällen zu einer Geschäftsaufgabe führen. Aufgrund dessen drängt sich schnell die Frage auf, wie man sich gegen unfaire Bewertungen schützen kann und wie man gegen bereits erfolgte ungerechtfertigte Bewertungen vorgehen kann. Genau hier setzt unser Beratungsangebot an, indem wir die Betroffenen dabei unterstützen, negative Bewertungen zu entfernen und berechtigte Ansprüche gegen die Verursacher und Portalbetreiber durchzusetzen.

Portale zur Bewertung von Ärzten

Sucht man im Internet nach Bewertungen von Ärzten, stößt man auf eine Vielzahl von Bewertungsportalen. Diese Portale sind speziell auf die Bewertung von Ärzten und deren Leistungen ausgelegt und sollen dem Nutzer dabei helfen, den geeigneten Arzt zu finden. Die bedeutendsten Bewertungsportale sind wohl Jameda, Sanego und DocInsider. Zu den Bewertungskriterien der Plattformen gehören beispielsweise die Freundlichkeit des Arztes, das Vertrauensverhältnis, die allgemeine Kompetenz, die Aufklärung, die Wartezeiten und die Behandlung an sich. Bei Jameda vergibt der Nutzer Schulnoten von 1-6. Auf dem Portal DocInsider erfolgt die Bewertung hingegen anhand von eins bis fünf Sternen. Die Nutzer von Sanego vergeben Punkte auf einer Skala von 0-10. Bei allen Anbietern wird die Anonymität des Bewertenden geschützt. Dieser Umstand erleichtert es Nutzern, ungerechtfertigte Bewertungen abzugeben.

Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass negative Kritik berechtigt sein kann, wenn sie fundiert ist und den Tatsachen entspricht. In vielen Fällen fehlt es jedoch an einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Leistungen des Arztes und des Praxisteams. Denn wie oben angedeutet, nutzen viele Bewertende den Schutz der Anonymität auf den Portalen aus. So lassen sich neben Bewertungen, die schlichtweg nicht den Tatsachen entsprechen, auch Beleidigungen und bloße Schmähkritiken ohne Probleme äußern.

Die Folgen für Ärzte können fatal sein. Wenn dauerhaft Patienten ausbleiben, gerät die Rentabilität der Praxis in Gefahr und damit auch die Existenzgrundlage vieler Beschäftigter. Geschäftsschädigende Bewertungen muss man aber nicht einfach hinnehmen. Stellt eine Bewertung einen Rechtsverstoß dar, hat der Geschädigte einen Anspruch auf  das Entfernen der Bewertung. Darüber hinaus ist es in manchen Fällen möglich, Schadenersatz einzufordern bzw. Unterlassung vom Bewertenden zu verlangen. Daher empfiehlt es sich, die gängigen Portale regelmäßig auf ungerechtfertigte Kommentare hin zu überprüfen und bei Bedarf dagegen vorzugehen.

Arbeitgeber-Bewertungen

Ein weiterer Bereich, in dem Bewertungen immer wichtiger werden, sind die sogenannten Arbeitgeber-Bewertungsportale. Das wohl bekannteste Portal im Bereich der Arbeitgeberbewertung ist kununu. Dort kann der Nutzer einen Arbeitgeber anhand verschiedener Kriterien bewerten. Zu den Bewertungskriterien gehören zum Beispiel die Arbeitsatmosphäre, die Arbeitsbedingungen, die Work-Life-Balance, Weiterbildungsmöglichkeiten, das Gehalt und das Image des Unternehmens. Der Nutzer kann für jeden Punkt zwischen einem und fünf Sternen verteilen.

Natürlich kommt es auch hier nicht nur zu positiven Bewertungen. Gegen kritische Bewertungen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden, soweit sie eine Berechtigung haben. Jedoch werden unter dem Deckmantel der Anonymität des Internets oftmals Grenzen überschritten.

Negative Bewertungen sind dann nicht erlaubt, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, wenn sie einen Straftatbestand erfüllen (Beleidigung, üble Nachrede) oder wenn es sich um eine reine Schmähkritik handelt.

Liegt ein Rechtsverstoß vor, kann man gegen die entsprechende Bewertung bzw. den Bewertenden selbst oder gegen das Portal vorgehen. Neben dem Entfernen der Bewertung kann in manchen Fällen auch Schadenersatz gefordert werden. Oftmals kommt auch ein Unterlassungsanspruch gegen den Bewertenden in Betracht. Als Arbeitgeber sollte man daher immer ein Auge auf die gängigen Bewertungsportale haben. Negative Bewertungen sollten stets hinterfragt und gegebenenfalls überprüft werden.

Bewertungen von Online-Shops

Die angesprochene Problematik lässt sich auch auf die Bewertung von Online-Shops übertragen. Auch in diesem Bereich kommt es häufig zu nicht fundierten Negativbewertungen. Hier zu nennen sind vor allem  Verkaufsplattformen, wie eBay oder der Amazon Marketplace. Negative Bewertungen sind auch hier nicht erlaubt, wenn sie falsche Tatsachenbehauptungen enthalten oder es sich dabei um unzulässige Schmähkritik handelt.

Betroffene Händler sollten ungerechtfertigte Bewertungen nicht einfach hinnehmen. Es besteht die Möglichkeit, gegen den Bewertenden vorzugehen, um einen wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.

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