IT-Projektberatung

Rechtsberatung durch IT-Fachanwalt bei IT-Projekten

IT-Projekte sind sowohl für Auftragnehmer als auch Auftraggeber von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und bedürfen daher einer umfassenden anwaltlichen Beratung in allen Projektphasen. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt hierbei in der Ausarbeitung der oftmals komplexen Projektverträge, die sich über zahlreiche Rechtsgebiete erstrecken.


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Eine erfolgreiche Durchführung eines IT-Projekts scheitert oftmals an der klaren Definition der Projektziele, der unzureichenden Regelung von Leistungs- und Mitwirkungspflichten sowie der Festlegung von Abnahmekriterien. Die professionelle Rechtsberatung durch einen IT-Anwalt im Vorfeld, eine konkrete sowie möglichst detaillierte vertragliche Absicherung sowie die Begleitung des IT-Projektmanagements tragen zu einem erfolgreichen Projektverlauf bei.

Unsere Kanzlei erbringt hier sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer wertvolle Leistungen, unterstützt diese bei der Erstellung, Ausgestaltung, Prüfung oder Optimierung von IT-Verträgen und trägt somit zu einem erfolgreichen Projektverlauf bei.

Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten durch unsere langjährige Tätigkeit im IT-Recht und der Beratung bei IT-Projekten. Wir bringen unsere gesammelten Kenntnisse in die Rechtsberatung ein und können so schnell maßgeschneiderte, individuelle Lösungen erarbeiten.

Unsere Kanzlei begleitet IT-Projekte von Unternehmen – von der Erstellung und Prüfung der Pflichtenhefte bis zur Projektabnahme sowie der anschließenden Software-Pflege.


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Unsere Leistungen bei IT-Projekten:

Wir erstellen, überprüfen und optimieren Verträge u.a. in folgenden Bereichen:

  • Erstellung von Individualsoftware
  • Erstellung von Standardsoftware
  • Erstellung von Protoypen
  • Lieferung von kompletten IT-Systemen
  • Anpassung von Standardsoftware (Customizing)
  • Hinterlegungsvereinbarungen (Escrow)
  • Hardware- und Software-Mietmodelle
  • Hardware- und Software-Leasingmodelle
  • Hardware- und Software-Pflege
  • Vertriebsmodelle von Software (z.B. Open Source)
  • Hotlineverträge (zur Betreuung von Hardware und Software)
  • IT-Schulungs- und Trainingsmaßnahmen
  • Software as a Service (SaaS)
  • Vertragshändlerverträge für Hardware und Software
  • Lizenzvertragsmodelle für Hardware und Software
  • Großhändlerverträge für Hardware und Software
  • Webdesign-Verträge
  • Webhosting-Verträge
  • SEO-Verträge
  • Domain-Hosting- und Domain-Übertragungsverträge
  • Bannerwerbung- und Banneraustauschverträge
  • Web-Content-Verträge
  • Nutzungsvereinbarungen für Hardware und Software
  • Nutzungsbedingungen (z.B. für Webportale)
  • Nutzungsbedingungen für Apps
  • Datenschutzvertragsbedingungen
  • Geheimhaltungsvereinberungen (NDA) und Letter of Intent (LoI)
  • Gestaltung von Vertragsstrafenregelungen

Profitieren Sie von unseren Erfahrungswerten und der Strategie der Problemvermeidung im Vorfeld. Wir begleiten Ihr Projekt von Anfang an und unterstützen Sie bei der Erstellung, Ausgestaltung, Prüfung oder Optimierung von IT-Verträgen.