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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle
Wir beraten, erstellen und optimieren Ihre IT-Verträge
- Hardware-Kauf
- Kauf von EDV-Anlagen
- Erstellung von Individualsoftware
- Softwareerstellung
- Fernwartung
- Erstellung und Lieferung eines kompletten IT-Systems
- Anpassung von Standard-Software (Customizing)
- Hinterlegungsvereinbarungen (z.B. Escrow-Vereinbarungen)
- Hardware-Miete
- Hardware-Wartung
- Software-Pflege
- Leasing eines kompletten EDV-Systems
- Hardwareleasing
- Softwareleasing
- Vertrieb von Software über das Internet
- Software as a Service (SaaS)
- Vertrieb von Software (auch über das Internet)
- Vertrieb von Open Source Software
Außerdem gehören dazu IT-Verträge wie z.B:
- Vertrag über die Erbringung von IT-Schulungen
- Vertrag über die Erbringung von IT-Trainings
- Hotlinevertrag
- Handelsvertretervertrag für Software
- Handelsvertretervertrag für Hardware
- Vertragshändlervertrag für Software
- Vertragshändlervertrag für Hardware
- Großhändlervertrag für Hardware
- Großhändlervertrag für Software
- Webdesignvertrag
- Webhosting-Vertrag
- Domain-Übertragungsvertrag
- Domain-Servicevertrag
- SEO-Vertrag
- Bannervertrag mit dem Werbenden
- Banner-Austauschvertrag
- Vertrag über die Beschaffung von Webcontent
- Vertrag über Informationshandel mit Online-Datenbanken
- Internet-Auktionsvertrag
- Webportal-Nutzungsbedingungen
- Access-Provider-Vertrag
- Arbeitsvertrag mit Software-Ersteller
- Vertrag mit freiem Mitarbeiter
- IT-Beratervertrag
- IT Rahmen- und Projektvertrag
- Vertrag zur Erstellung und Nutzung von Apps
- Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA)
- Subunternehmervertrag
- Rechenzentrumsvertrag
- Schiedsvereinbarungen
- Schlichtungsvereinbarungen
- Vertrag über Mediation