IT-Vertragsrecht

Rechtsberatung bei der Erstellung von IT-Verträgen

Die sorgfältige Vertragsgestaltung im IT-Recht ist für den langfristigen unternehmerischen Erfolg im IT-Business von entscheidender Bedeutung. Viel zu oft greifen Unternehmen und Vertriebsmitarbeiter auf Mustervorlagen für IT-Verträge aus dem Internet zurück, die den vertrieblichen Besonderheiten im Unternehmen nicht oder nur unzureichend gerecht werden.


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

Vertragsgestaltung bedeutet Streitvermeidung. Das ist gerade im IT-Recht (Informationstechnologierecht) äußerst wichtig. Denn durch eine umfassende rechtliche Beratung und die sorgfältige Gestaltung von IT-Verträgen sowie deren regelmäßige Überarbeitung und Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung können Streitigkeiten und damit vor allem Kosten für teure anwaltliche Korrespondenz oder etwaige Gerichtsverfahren und die kostenintensive Hinzuziehung von IT-Sachverständigen vermieden werden.

Durch unsere langjährige Tätigkeit im IT-Recht und IT-Vertragsrecht bringen wir unsere gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen in die rechtliche Beratung rund um IT-Verträge und IT-Projekte ein und können schnell maßgeschneiderte individuelle Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen erarbeiten.

Wir gestalten, prüfen und optimieren Ihre Verträge im IT-Bereich, damit rechtliche Probleme vermieden werden und Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.


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Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

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Wir beraten, erstellen und optimieren Ihre IT-Verträge

  • Hardware-Kauf
  • Kauf von EDV-Anlagen
  • Erstellung von Individualsoftware
  • Softwareerstellung
  • Fernwartung
  • Erstellung und Lieferung eines kompletten IT-Systems
  • Anpassung von Standard-Software (Customizing)
  • Hinterlegungsvereinbarungen (z.B. Escrow-Vereinbarungen)
  • Hardware-Miete
  • Hardware-Wartung
  • Software-Pflege
  • Leasing eines kompletten EDV-Systems
  • Hardwareleasing
  • Softwareleasing
  • Vertrieb von Software über das Internet
  • Software as a Service (SaaS)
  • Vertrieb von Software (auch über das Internet)
  • Vertrieb von Open Source Software

Außerdem gehören dazu IT-Verträge wie z.B:

  • Vertrag über die Erbringung von IT-Schulungen
  • Vertrag über die Erbringung von IT-Trainings
  • Hotlinevertrag
  • Handelsvertretervertrag für Software
  • Handelsvertretervertrag für Hardware
  • Vertragshändlervertrag für Software
  • Vertragshändlervertrag für Hardware
  • Großhändlervertrag für Hardware
  • Großhändlervertrag für Software
  • Webdesignvertrag
  • Webhosting-Vertrag
  • Domain-Übertragungsvertrag
  • Domain-Servicevertrag
  • SEO-Vertrag
  • Bannervertrag mit dem Werbenden
  • Banner-Austauschvertrag
  • Vertrag über die Beschaffung von Webcontent
  • Vertrag über Informationshandel mit Online-Datenbanken
  • Internet-Auktionsvertrag
  • Webportal-Nutzungsbedingungen
  • Access-Provider-Vertrag
  • Arbeitsvertrag mit Software-Ersteller
  • Vertrag mit freiem Mitarbeiter
  • IT-Beratervertrag
  • IT Rahmen- und Projektvertrag
  • Vertrag zur Erstellung und Nutzung von Apps
  • Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA)
  • Subunternehmervertrag
  • Rechenzentrumsvertrag
  • Schiedsvereinbarungen
  • Schlichtungsvereinbarungen
  • Vertrag über Mediation