Produkte vor Nachahmung schützen
Rechtsberatung zum Schutz vor Produktpiraterie
Der Handel mit gefälschten Produkten wächst rasant. Ob Produktpiraterie, Produktfälschungen oder Markenpiraterie, betroffen sind nahezu alle Branchen von der Automobil- und Bekleidungsindustrie über Musikverlage bis hin zur Pharmakonzernen. Umso wichtiger ist es daher über möglichst viele Schutzrechte zu verfügen um gegen Nachahmer vorgehen zu können! Denn im Grundsatz gilt: Nur wer Rechte hat, kann diese auch erfolgreich durchsetzen!
Schutz Ihres Geistigen Eigentums
Ihr Unternehmenserfolg basiert auf Ihren individuellen Fähigkeiten und Ideen. Dabei stellt der Schutz Ihres Knowhows bedeutende Vermögenswerte innerhalb Ihres Unternehmens dar. Umso wichtiger ist es, dieses vor Produktpiraterie zu schützen und gegen Angriffe zu verteidigen – egal ob es sich um Marken, Designkonzepte, Gebrauchsmuster oder Urheberrechte handelt.
Eine optimale Strategie zur Verteidigung sowie die rechtliche Absicherung Ihrer Schutzrechte trägt wesentlich zur Vermeidung von Umsatzeinbußen und der Verwässerung des Markenimages bei. Wir unterstützen Sie, indem wir Ihr Geistiges Eigentum bestmöglich absichern.
Unsere Rechtsberatung umfasst folgende Leistungen:
- Erstellung von Schutzkonzepten
- Prüfung und Optimierung bestehender Schutzrechte
- Prüfung der Schutzfähigkeit von Marken, Geschmacksmustern, usw.
- Professionelle Markenrecherche, Markenanmeldung und Markenüberwachung
- Beratung zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen bei Marketing- und Werbemaßnahmen
Verteidigung Ihrer Schutzrechte
Seit dem 1. Januar 2014 regelt die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums die durch die Zollverwaltung zu ergreifenden Maßnahmen, um die Einfuhr von Produktfälschungen aus Drittländern zu verhindern.
Artikel, die im Verdacht der Produktpiraterie und Markenpiraterie stehen, können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Zollbehörden beschlagnahmt werden. Im Grundsatz gilt hier: Nur wer Rechte hat, kann diese auch erfolgreich durchsetzen!
Inhaber von Rechten geistigen Eigentums können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden stellen und damit ihre Rechte erfolgreich durchsetzen. Die Zollbehörden werden auf Basis folgender Schutzrechte tätig:
- Marken
- Patenten
- Gebrauchsmuster
- Geschmacksmuster bzw. Design
- Urheberrecht
- Sortenschutz
- Halbleiterschutz
Für Unternehmen ist es deshalb wichtig über möglichst viele Schutzrechte zu verfügen, um gegen Nachahmer Ihrer Produkte und Artikel vorgehen zu können!