Was ist IT-Recht?
IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht und wird teilweise auch als Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht oder Softwarerecht bezeichnet.
Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT). IT-Recht ist insoweit kein eigenes, in sich abgeschlossenes Rechtsgebiet. Es setzt sich aus einem allgemeinen und einem besonderen Teil zusammen.
Der allgemeine Teil umfasst onlinespezifische Regelungen (Telekommunikationsrecht, Telemedienrecht und Rundfunkrecht), der besondere Teil besteht hingegen aus „klassischen“ Rechtsgebieten wie Vertragsrecht der Informationstechnologien, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht, Verbraucherschutzrecht, Jugendschutzrecht oder Strafrecht.