Urheberrecht

Schutz von geistigem Eigentum für Urheber

Wir prüfen für Fotografen, Künstler, Autoren, Musiker, Designer oder Programmierer, wie Sie bestmöglich Ihr geistiges Eigentum schützen oder sich gegen die unberechtigte Verwertung Ihrer Werke wehren können und beraten Kreative beim Abschluss von branchentypischen Verträgen.


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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Gregor Theado

Die BTL Rechtsanwälte bieten Ihnen eine kompetente und verständliche Rechtsberatung in allen Fragen rund um das Urheberrecht. Für Inhaber geistiger Eigentumsrechte ist es wichtig, dass sie die Ihnen zustehenden Rechte genau kennen, um einen dauerhaften und durchsetzbaren Schutz Ihrer Werke zu erhalten und zu gewährleisten.

Rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir Sie ganzheitlich beraten und uns um Ihr Anliegen kümmern können.


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Welche Bedeutung hat das Urheberrecht für mich als Unternehmer?

Jeder, der urheberrechtlich geschützte Werke eines Dritten ohne Erlaubnis verwendet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Die Folgen davon sind etwa Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche, die der Urheber oder Rechteinhaber geltend machen kann. Aus diesem Grund sollten Sie das Urheberrecht stets im Auge behalten, wenn Sie zum Beispiel Werbung schalten oder Bilder wie Landkarten auf Ihrer Homepage verwenden.

Schutzgegenstand des deutschen Urheberrechts

Urheberrechtlichen Schutz genießen ganz unterschiedliche Werke. Schutzgegenstand des deutschen Urheberrechts sind gemäß § 1 UrhG Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die in § 2 UrhG erfolgende Aufzählung (Reden und öffentliche Reden, Werke aus dem Computerbereich, Werke der Musik, Tanz und Pantomime, Lichtbildwerke und Filme) ist nicht abschließend. Als Werk sind in § 2 Absatz 2 „persönliche geistige Schöpfungen“ definiert. Nach herrschender Meinung umfasst dieser Begriff die Elemente „Persönliches Schaffen“, „Wahrnehmbare Formgestaltung“, „Geistiger Gehalt“ und „Eigenpersönliche Prägung“.

Wen oder was schützt das Urheberrecht?

Urheberschutz genießen nicht nur klassische Werke wie Romane und Gedichte, sondern auch eigene Werbetexte, individuelle AGB und sogar Bedienungsanleitungen können urheberrechtlich geschützt sein.

Des Weiteren können Spiele und Spielzeug urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn in ihnen eine individuelle Gestaltung zum Ausdruck kommt. Bei der Verwendung von Fotos ist zu beachten, dass grundsätzlich jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist.

Urheberrechtsverletzungen, insbesondere im Internet, können relativ einfach gefunden werden. Bevor man daher ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie zum Beispiel den Ausschnitt einer Landkarte verwendet, sollte man sich über die Nutzungsberechtigung informieren und Lizenzrechte einholen. Andernfalls drohen teure Abmahnungen.