Kauf- und Werkverträge

Rechtsberatung bei Fragen zu Kauf- und Werkverträgen

Wir beraten Sie in allen Fragen des Vertragsrechts, insbesondere vor, während und nach dem Abschluss von Kauf- und Werkverträgen.


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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Gregor Theado

Bei der Abwicklung von Kauf- und Werkverträgen kann es zu Auseinandersetzungen, die schlimmstenfalls in einem Rechtsstreit münden. Grund für diese Auseinandersetzung können dabei Gewährleistungs- und Mängelansprüche sein. Aber auch Garantien und allgemeine Geschäftsbedingungen können zu Streitpunkten werden.

Zudem werden viele Verträge heutzutage online geschlossen. Dieser Umstand kann mitunter zu komplizierten Vertragswerken führen. Denn gerade der Online-Bereich gehört zu den besonders dynamischen Bereichen, in denen es häufig zu Änderungen der Rechtslage kommt. Aufgrund dessen ist es besonders wichtig gezielte Lösungen zu finden, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Daher besteht in diesem Bereich besonderer Beratungs- und Handlungsbedarf, sowohl für Unternehmen als auch für die Kunden.


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Rechtsanwalt Gregor Theado

Kauf von Bildern

Hochwertige Bilder sind für die Gestaltung von Shops, Websites oder Blogs essentiell. Daher stehen visuelle Inhalte, wie Bilder und Grafiken, hoch im Kurs bei Seitenbetreibern. Dabei ist wichtig zu wissen, dass diese Inhalte rechtlich geschützt sind. Bilder und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Daraus ergeben sich für den Urheber sogenannte Urheber- und Nutzungsrechte.

Wenn Sie Bilder oder Grafiken nutzen möchten, die sie nicht selbst erstellt haben, können Sie dies nicht einfach ungefragt tun, sonst drohen Ihnen weitreichende rechtliche Konsequenzen. Sie benötigen für eine Nutzung eine Lizenz bzw. eine Nutzungsvereinbarung. Diese schließen Sie mit dem Rechteinhaber oder z.B. Bildportalen ab und können die Fotos oder Grafiken dann für einen bestimmten Zeitraum und in einer bestimmten Weise nutzen.

Eine gute Beratung kann Ihnen dabei helfen, auf lange Sicht Kosten zu senken und trotzdem qualitativ hochwertige Bilder zu nutzen.

Erstellung einer Website

Beauftragt man ein Unternehmen mit der Erstellung einer Website, wird dies rechtlich gesehen überwiegend als Werkvertrag eingeordnet. Bei einem Werkvertrag schuldet der Werkunternehmer einen konkreten Erfolg. Beim Webdesign-Vertrag wird daher die fertige Website geschuldet. Kommt es im Rahmen eines solchen Vertrags zu Problemen, stehen Ihnen verschiedene Rechte zu. Häufig wissen die Betroffen aber nicht, welche Handlungsmöglichkeiten sie haben und wie sie am besten vorgehen. Hier kann die Rechtsberatung eine entscheidende Rolle spielen. Eine kompetente Beratung wird zur bestmöglichen Durchsetzung ihrer Ansprüche beitragen können.

IT-Verträge

Diese Verträge lassen sich rechtlich oft nicht nur einem Vertragstyp zuordnen. Es handelt sich dabei vielmehr um sogenannte typengemischte Verträge. Das bedeutet, dass ein Vertrag verschiedene vertragliche Aspekte ausweist. So weist zum Beispiel der Web-Hosting-Vertrag in der Regel werkvertragliche, dienstvertragliche und mietvertragliche Aspekte auf. Wenn sie solch einen Vertrag abschließen, gilt es viele Dinge zu beachten. Denn die genaue Ausgestaltung des Vertrags sollte an den Anforderungen und Bedürfnissen angepasst sein. Es empfiehlt sich zum Beispiel, die zu erbringenden Leistungen in einem Pflichtenheft zu regeln. Außerdem ist es ratsam, einen Zeitplan zu vereinbaren. Dabei werden Phasen vereinbart und feste Beendigungszeitpunkte für diese Phasen festgelegt, um planerische Sicherheit herzustellen. Daneben spielen Regelungspunkte wie die Abnahme mögliche Leistungsänderungen, die Rechteeinräumung sowie Gewährleistung und Haftung eine wichtige Rolle. Dabei sollte insbesondere auf eine Regelung bezüglich möglicher Leistungsänderungen hingewirkt werden. Denn durch andere Anforderungen können sich schnell die Kosten und der Zeitplan ändern.

All das zeigt auf, dass es im Bereich des Medien- und IT-Rechts auf genaues und zielgerichtetes Arbeiten ankommt. Es werden umfangreiche Vertragsverhältnissen verhandelt, bei denen oft eine Vielzahl von Vertragstypen vermischt werden. Durch eine gute Beratung können Sie ihre Vorstellungen durchsetzen und absichern. So senken Sie Kosten und nutzen Ihren Handlungsspielraum bestmöglich aus.

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