Abmahnung Wettbewerbsrecht
Beratung, Prüfung und Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Bereits kleinste Fehler wie unzureichende Preisangaben, fehlerhafte Angaben im Impressum, irreführende Angaben bei Angeboten oder Angebotsbeschreibungen, unbefugte Verwendung fremder Bilder oder markenrechtlich geschützter Zeichen können hohe Kosten durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen auslösen.
Erster Schritt - Prüfung der Berechtigung der Abmahnung
Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung einer Abmahnungen im Wettbewerbsrecht durch einen Mitbewerber, Abmahnverband oder Abmahnverein ist, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung und die geltend gemachten Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Denn: einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch kann nur geltend machen, wer mit dem Abgemahnten tatsächlich in Wettbewerb steht, sowohl vom Waren- bzw. Leistungsangebot her als auch vom räumlichen Tätigkeitsbereich.
In der Praxis werden jedoch oftmals unberechtigte oder zu weitreichende rechtliche Ansprüche geltend gemacht, für die überhaupt keine Verpflichtung besteht.
Zweiter Schritt - Prüfung der Notwendigkeit der Abgabe einer Unterlassungserklärung
Wenn eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht berechtigt ist, kann die Abmahnung im Einzelfall unter Umständen auf Kosten des Abmahners zurückgewiesen werden.
Wenn sich nach der rechtlichen Prüfung der Sachlage aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage herausstellen sollte, dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung berechtigt ist, muss geprüft werden, ob bzw. inwieweit die geforderte Unterlassungserkärung abgegeben werden muss.
Wichtig ist dabei: Unterschreiben Sie die geforderte Unterlassungserklärung nicht einfach. Eine von Ihnen abgegebene Unterlassungserklärung kann Ihr Unternehmen und unter Umständen auch Sie selbst 30 Jahre lang und ggf. auch länger vertraglich binden und kann unabhängig davon gelten, ob Sie eine geforderte Unterlassungserklärung zu Recht oder zu Unrecht abgegeben haben. Außerdem kann der Abmahner dann eventuell Auskunft und Schadensersatz oder auch teure Vertragsstrafen von Ihnen fordern.
Selbst bei einer ganz oder teilweise berechtigten Abmahnung besteht immer noch die Möglichkeit der „Schadensbegrenzung“ z.B. durch Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung oder auch der Vereinbarung von Aufbrauchfristen.
Die im Einzelfall ausgesprochene Abmahnung sollte daher immer genau rechtlich geprüft werden.
Abmahnern von Anfang an keine Chance geben
Die optimale Strategie ist die der Problemvermeidung im Vorfeld, so dass es schon gar nicht zu einer Abmahnung kommt. Stellen Sie sich, Ihren Online-Shop, Ihr Unternehmen und Ihre Firma und die von Ihnen beworbenen und verkauften Produkte daher schon von Anfang an rechtssicher auf und geben Sie Abmahnern keine Chance.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können im Online-Handel eine Vielzahl von Fällen betreffen. Nur einige typische und häufig kostenintensiv abgemahnte Fälle („Klassiker“) sind:
- Fehlerhafte Kennzeichnung von Produkten (z.B. fehlerhafte CE-Kennzeichnung)
- Falsche oder unzureichende Angaben bei der Preisangabe von Produkten (wichtig: seit dem 28.05.2022 neu ist insbesondere die gesetzlich vorgesehene Preisangabenpflicht bei Preisermäßigungen für Waren nach § 11 PAngV. Neu ist dadurch insbesondere, dass gemäß § 11 Absatz 1 der Preisangabenverordnung nun erstmals bei Preisermäßigungen von Produkten im Online-Bereich und auch im stationären Bereich nun auch der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angegeben werden muss, wenn eine Verpflichtung zur Angabe des Gesamtpreises besteht.
- Fehler bei der Angabe zu Versandkosten
- Unzureichende Angabe von Sulfiten
- Fehlerhafte Angaben bei Textilien
- Fehlerhafte bzw. unzulässige AGB-Klauseln
- Fehlerhafte Datenschutzerklärungen
- Fehler bei den Vorgaben zum Fernabsatz (z.B. fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder auch Fehler beim Bestellvorgang etc.)
- Fehler bei der Verwendung von Newslettern an Kunden
- Fehler bei der Übernahme von Produktfotos, Videos und Artikelbeschreibungen
- Fehler bei der Werbung mit Garantie und Gewährleistung
- Fehlerhafte Angaben bei Energieeffizienzklassen
- Fehlerhafte Angaben bei Batterien und Akkus
- Fehlerhafte Angaben bei Leuchtmitteln wie LED-Spots und Glühbirnen
- Fehler in der Werbung bei Angaben von Alleinstellungs- oder Spitzenstellung
- Fehler in der Werbung bei Verwendung von Siegeln, Qualitätszeichen und Prüfsiegeln
- Fehlerhafte Angaben bei Onlinemarktplätzen wie Amazon und Ebay
- Angebot von gebrauchter Software und Lizenzschlüsseln/Produkt-Keys
Wir helfen Ihnen weiter und unterstützen Sie rechtlich.
Nicht nur bei Abmahnungen und Rechtsverstößen im Wettbewerbsrecht, sondern natürlich auch bei Abmahnungen im Markenrecht und Rechtsverletzungen im Urheberrecht.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der rechtlichen Absicherung und dem Schutz Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte und Verkaufsartikel!
Als kompetente und im Bereich Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwälte stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Wettbewerbsrecht gerne mit professionellem Rat zur Verfügung.
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