- Soziale Medien sollten in Unternehmen ausreichend Beachtung finden
- Social Media Guidelines als Teil der Compliance Ihres Unternehmens
- Das Urheberrecht gilt auch in sozialen Medien
- My social media - Privatnutzung von sozialen Netzwerken
- Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum
- Die richtige Beratung im Vorfeld hilft zur Vermeidung von Streitigkeiten
Social Media Recht
Rechtsberatung zum Einsatz von Social Media in Unternehmen
Die Digitalisierung unserer Gesellschaft schreitet stetig voran. Dieser Prozess ist auch für Unternehmen von großer Bedeutung. Ein guter Internetauftritt kann zu einer besseren Wahrnehmung beitragen. Dazu zählt für viele Unternehmen auch die Präsentation mittels sozialer Medien und damit insbesondere sozialer Netzwerke, wie Facebook, Twitter oder YouTube. Dies stellt Unternehmen nicht selten auch vor rechtliche Herausforderungen.
Soziale Medien sollten in Unternehmen ausreichend Beachtung finden
Zunächst gilt es zu klären, wen man mit dem Betreuen von Inhalten in sozialen Medien betrauen möchte. Oft wird diese Aufgabe Praktikanten oder unerfahrenen Mitarbeitern anvertraut. Darin liegt ein häufiger Fehler. Sie sollten sich stets über die Risiken der Nutzung von sozialen Medien bewusst sein. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu missverständlichen oder falschen Äußerungen mittels sozialer Medien. Betroffen davon waren auch weltweit tätigte Unternehmen, die nun mit den Folgen der misslungenen Inhalte zu kämpfen haben. Daher sollte die Kommunikation in sozialen Netzwerken von einem verantwortungsvollen Mitarbeiter betreut werden. So können Sie unnötige Risiken vermeiden.
Social Media Guidelines als Teil der Compliance Ihres Unternehmens
Darüber hinaus empfiehlt es sich, Nutzungsrichtlinien für soziale Medien vorzugeben. Sogenannte Social Media Guidelines werden bereits in vielen Unternehmen umgesetzt. Gut ausgearbeitete Richtlinien helfen den Mitarbeitern dabei, soziale Medien unternehmenskonform zu nutzen, um die Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten. Sie können mithilfe von Nutzungsrichtlinien zum Beispiel reglementieren, dass ihre Mitarbeiter gesonderte und sichere Passwörter für soziale Medien nutzen, die nicht mit unternehmensinternen Passwörtern übereinstimmen dürfen. Außerdem können sie so klar kommunizieren, welche Unternehmensinhalte in sozialen Netzwerken nichts zu suchen haben. Persönliche Meinungen über Vorgesetzte oder Kollegen etwa sollten nicht in sozialen Medien geäußert werden. Die Richtlinien ergänzen zudem die von den Mitarbeitern abzugebenden Datenschutzerklärungen. Konsequent umgesetzte Social Media Guidelines können so Ihrem Unternehmen zu einem großen Mehrwert an Sicherheit verhelfen.
Das Urheberrecht gilt auch in sozialen Medien
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Einhalten von Urheberrechten an Bildern, Texten und Videos. Besondere Vorsicht ist dabei beim Setzen von Links geboten. Durch ungewollte Urheberrechtsverstöße und daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten können schnell hohe Kosten entstehen. Es empfiehlt sich daher eine umfassende Beratung.
Wir beraten Sie gerne in allen relevanten Fragen im Bereich Social Media. Durch unsere langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet können wir für Sie zielorientierte und individuelle Lösungen erstellen.
Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum
Fremde Inhalte dürfen grundsätzlich dann gepostet werden, wenn man vorher die Einwilligung des Rechtsinhabers eingeholt hat. Daher sollte man tendenziell auf das Posten von fremden Inhalten verzichten. Insbesondere sollte man bei der Wahl von Profilbildern vorsichtig sein. In der Vergangenheit wurden vor allem Profilbilder, die Prominente oder Comicfiguren zeigen, abgemahnt. Daher sollten Sie von der Verwendung solcher Bilder absehen.
Sofern ein Inhalt frei zugänglich ist, stellt das Verlinken selbigen Inhalts in der Regel kein urheberrechtliches Problem dar. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits mit der sogenannten Paperboy-Entscheidung entschieden. Man sollte jedoch keine Links setzen, die auf strafbare Inhalte verweisen. Dazu zählen beispielsweise volksverhetzende Inhalte. Außerdem sollten man davon absehen, Links von Torrent-Seiten zu verbreiten.
Grundsätzlich ist es erlaubt YouTube-Videos auf einer anderen Website einzubetten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof im Jahr 2014. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Quelle des YouTube-Videos offensichtlich rechtswidrig ist. In solchen Fällen sollten Sie vom Einbetten der Videos absehen.
Beim Verbreiten eigener Inhalte in sozialen Netzwerken, sollte man stets die Rechte Dritter beachten. Zu nennen sind hier zum Beispiel Mitschnitte von ganzen Filmen, von Konzerten oder von Sportveranstaltungen. In der Regel ist dies nicht erlaubt. Sollten Sie Fotos von anderen veröffentlichen, sind stets die Rechte am eigenen Bild dieser Personen zu beachten.
Die richtige Beratung im Vorfeld hilft zur Vermeidung von Streitigkeiten
Wir beraten rund um soziale Medien und alle damit einhergehenden rechtlichen Fragen.
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