Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wer ist betroffen und was gilt für Websites, Apps und Online-Shops? – Was ist zu beachten und was sollten Betroffene tun?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zugänglich und nutzbar zu machen. Für Unternehmen stellt sich damit vor allem bei Websites, mobilen Anwendungen, Online-Shops, Buchungsstrecken, Kundenkonten und Zahlungsprozessen die Frage, ob und in welchem Umfang Barrierefreiheit rechtlich geschuldet ist.