Das Thema „AI-Overview und mögliche Urheberrechtsverletzungen“ betrifft derzeit insbesondere die neue Funktion von Google und vergleichbaren KI-Systemen, Inhalte aus dem Internet automatisiert zu bündeln und als Zusammenfassung anzuzeigen. Dabei entstehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten im Urheberrecht, weil die verwendeten Informationen von Webseiten Dritter stammen, deren Inhalte urheberrechtlich geschützt sein können. Dabei beeinflussen Suchanfragen und das Klickverhalten der Nutzer maßgeblich, welche Informationen in Overviews und den übrigen Ergebnissen auftauchen, mit unmittelbaren Effekten auf Reichweite, Klickrate und Klicks, relevante Keywords sowie auf die SEO-Performance der betroffenen Seiten.
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Das Landgericht München I entschied im Februar diesen Jahres, dass das Unternehmen Amazon für die illegale Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern auf seiner Plattform haftbar ist. Dies gilt gemäß des Urteils vor allem auch für Inhalten von Drittanbietern auf dem Marketplace.
In diesem Vortrag werden zahlreiche Themen am Beispiel von Fällen der Konzert- und Eventfotografie rund um das Fotografieren von Personen und Objekten erläutert.
Mit dieser Frage zum Filesharing musste sich im Jahr 2016 das Amtsgericht München auseinandersetzen. Im konkreten Fall wurde ein 73-jähriger Rentner abgemahnt. Es wurde ihm zur Last gelegt, ein Computerspiel illegal auf einer Tauschbörse geteilt zu haben.
Illegales Filesharing und seine Folgen sind immer wieder Gegenstand von Verfahren vor deutschen Gerichten. Wer eine Abmahnung erhält, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren und sich rechtlich beraten lassen. Denn häufig lassen sich die negativen Folgen von illegalem Filesharing abwenden.