Änderungen der Wertgrenzen in Baden-Württemberg: Auswirkungen auf die Vergabepraxis für Unternehmen und öffentliche Stellen
Baden-Württemberg hebt zum 1. Januar 2025 die Wertgrenzen für öffentliche Aufträge im Unterschwellenbereich an. Diese Reform soll die Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtern, den bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Auftraggeber wirtschaftlich handlungsfähiger machen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Direktvergabe, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.