Hinweisgeberschutzgesetz: Was Kommunen und öffentliche Auftraggeber jetzt umsetzen müssen
Seit dem 2. Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und setzt die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht um – und es betrifft nicht nur private Unternehmen, sondern ausdrücklich auch Städte, Kommunen und sonstige öffentliche Stellen. Insbesondere Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind verpflichtet, interne Meldestellen für Hinweisgeber (sog. Whistleblower) einzurichten. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen – etwa bei Vergaben, Haushaltsmitteln oder in der Bauverwaltung – effektiv vor Benachteiligungen zu schützen.