Das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 (in Kraft ab dem 1. Juli 2026) gibt öffentlichen Auftraggebern neue Werkzeuge an die Hand, um IT-Beschaffungen strategisch zu steuern, insbesondere bei den Themen digitale Souveränität und Cybersicherheit. Für öffentliche Auftraggeber ist das mehr als eine allgemeine Reform des Vergaberechts. Gerade bei IT-Ausschreibungen und IT-Beschaffungen entstehen neue Gestaltungsspielräume, die in der Praxis erhebliche Bedeutung haben können.
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Die Markterkundung als unverzichtbares Instrument der öffentlichen Vergabestellen
Die Markterkundung ist ein unverzichtbares Instrument der öffentlichen Vergabestellen, um vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens einen fundierten Überblick über den Anbietermarkt zu gewinnen. Sie dient dazu, vor der eigentlichen Auftragsvergabe den Beschaffungsbedarf und den Beschaffungsgegenstand präzise zu definieren. Besonders im Bereich der IT-Beschaffung ist die Markterkundung von großer Bedeutung, da technologische Innovationen in diesem Bereich schnell voranschreiten. Durch frühzeitige Preisanfragen und die Einbindung potenzieller Anbieter kann die öffentliche Hand sicherstellen, dass die Leistungsbestimmungsrechte optimal ausgeübt werden.
Wie beeinflusst der Vergabevermerk den Ablauf von IT-Ausschreibungen und Vergabeprozessen?
Der Vergabevermerk ist ein schriftlich niedergelegter Nachweis und umfasst sämtliche Stufen eines öffentlichen Vergabeverfahrens (Ausschreibung und insbesondere auch IT-Ausschreibungen bzw. IT-Beschaffungen) und soll Maßnahmen, Feststellungen und getroffene Entscheidungen darstellen.