Das Vergabebeschleunigungsgesetz 2026 (in Kraft ab dem 1. Juli 2026) gibt öffentlichen Auftraggebern neue Werkzeuge an die Hand, um IT-Beschaffungen strategisch zu steuern, insbesondere bei den Themen digitale Souveränität und Cybersicherheit. Für öffentliche Auftraggeber ist das mehr als eine allgemeine Reform des Vergaberechts. Gerade bei IT-Ausschreibungen und IT-Beschaffungen entstehen neue Gestaltungsspielräume, die in der Praxis erhebliche Bedeutung haben können.