Nachdem das Anti-Abmahngesetz (= Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs) am 1. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde ist es am 02.12.2020 in Kraft getreten.
Damit ist die Gesetzesreform im Wettbewerbsrecht (UWG) nun in Kraft, die der Eindämmung von Abmahnmissbrauch durch rechtsmissbräuchliche Abmahnungen dienen soll und auch eine grundsätzliche Einschränkung des sog. fliegenden Gerichtsstands im Wettbewerbsrecht gesetzlich vorsieht.
Zukünftig gelten damit strengere Anforderungen für den Ausspruch von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht.
Dies hat erhebliche Auswirkungen bei Abmahnungen und sich daran anschließenden einstweiligen Verfügungen oder Klagen.