Mit der Cyberresilienz-Verordnung – offiziell Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – führt die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Sicherheit vernetzter Produkte ein. Ziel ist es, das bislang fragmentierte Geflecht nationaler und sektorspezifischer Vorgaben zu beenden und Cybersicherheit als verbindliche Produkteigenschaft im gesamten Binnenmarkt zu verankern.
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Die NIS 2-Richtlinie und das NIS2-Umsetzungsgesetz: Neue Standards für die Cybersicherheitsniveau in der EU
Informationssicherheit spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der NIS 2-Richtlinie. Europäische Richtlinien wie NIS 2 fördern die Harmonisierung von Sicherheitsstandards. Diese Richtlinie verpflichtet als Dachgesetz alle Staaten des Geltungsbereichs der EU die Anforderungen der NIS 2- Richtline in Nationales Recht umzusetzen.