Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Welche Regelungen gelten für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und digitale Angebote?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und markiert einen wichtigen Meilenstein in der digitalen Teilhabe. Mit diesem Gesetz werden umfassende gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit von Websites, mobilen Anwendungen und Selbstbedienungsterminals eingeführt. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA).