Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 23. Mai 2025 – Az. 6 U 61/24
35.000 Euro Strafe für Bildagentur: Kölner Dom setzt Zeichen für strengere Lizenzprüfung
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Bildagentur zur Zahlung von rund 35.000 Euro verurteilt, weil sie 220 Aufnahmen aus dem Innenraum des Kölner Doms über ihre Plattform anbot und dafür weder die Genehmigung der Dombauverwaltung noch die erforderlichen Bildrechte und urheberrechtlichen Nutzungsrechte eingeholt hatte. Das Gericht bejahte eine Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) und eine Urheberrechtsverletzung (§ 97 Abs. 2 UrhG i. V. m. § 15 UrhG), und es setzt damit ein klares Zeichen für strengere Prüfpflichten bei Bildlizenzen und für rechtssichere Bildnutzung in der Praxis. Die Entscheidung hat auch mittelbar Auswirkungen auf KI-generierte Bild-Inhalte.