Neue Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern: Praktische Folgen für Vergabestellen und Bieter
Mit der aktuellen Anpassung der Wertgrenzen für öffentliche Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, bürokratische Prozesse zu entschlacken und die Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber zu verbessern. Die Änderungen betreffen insbesondere Direktvergaben, Verhandlungsvergaben sowie beschränkte Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.