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Home > Blog > Neue Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern: Mehr Effizienz in der öffentlichen Auftragsvergabe?

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Author Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

Neue Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern: Mehr Effizienz in der öffentlichen Auftragsvergabe?

Veröffentlicht am28. März 20254. April 2025 Categories Blog Tags Mecklenburg-vorpommern · Schwellenwerte · vergaberecht · Wertgrenzen

Neue Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern: Praktische Folgen für Vergabestellen und Bieter

Mit der aktuellen Anpassung der Wertgrenzen für öffentliche Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Vergabeverfahren zu vereinfachen, bürokratische Prozesse zu entschlacken und die Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber zu verbessern. Die Änderungen betreffen insbesondere Direktvergaben, Verhandlungsvergaben sowie beschränkte Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Gesetzliche Grundlagen und neue Schwellenwerte

Die neuen Regelungen basieren auf dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VergabeM-VG), der Vergabeverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VergabeM-VO) sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften bzw. Verfahrensordnungen (hier: VgMinArbV M-V). Die wichtigsten neuen Wertgrenzen, bis zu denen der Auftragswert nicht überschritten werden darf, lauten:

Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen:

  • Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb: bis 100.000 Euro netto
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: bis 100.000 Euro netto
  • Direktauftrag: bis 5.000 Euro netto (hier ist vor Vergabe eine Markterkundung ab einem Auftragswert von 1.000 Euro durchzuführen)

Bauleistungen:

  • Direktauftrag: bis 10.000 Euro netto (hier ist vor Vergabe eine Markterkundung ab einem Auftragswert von 2.000 Euro durchzuführen)
  • Freihändige Vergabe bis 200.000 Euro netto und beschränkte Ausschreibung: bis 1.000.000 Euro netto

Diese Erhöhung der Wertgrenzen soll die Vergabe öffentlicher Aufträge flexibler und schneller gestalten, indem der Verwaltungsaufwand gesenkt und Bearbeitungszeiten verkürzt werden.  Im Einzelfall können auch weitere Ausnahmetatbestände in der UVgO, VOL/A, VOB/A vorliegen.

Auswirkungen auf öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen

Durch die höheren Wertgrenzen ergeben sich wesentliche Vorteile für Vergabestellen:

  • Weniger Bürokratie durch schnellere Vergabe kleinerer und mittlerer Aufträge.
  • Flexiblere Beschaffung, insbesondere bei dringlichen oder kurzfristigen Maßnahmen.
  • Förderung des Mittelstands, indem KMU verstärkt in öffentliche Aufträge eingebunden werden.

Trotz der erweiterten Spielräume sind öffentliche Auftraggeber weiterhin an zentrale vergaberechtliche Grundsätzegebunden:

  • Dokumentationspflicht: Auch bei Direktvergaben ist eine marktgerechte Preisermittlung erforderlich.
  • Transparenz und Wettbewerb: Vergaben dürfen nicht künstlich aufgeteilt werden, um Wertgrenzen zu umgehen.
  • Einhaltung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).

Chancen und Herausforderungen für Unternehmen

Die neuen Wertgrenzen wirken sich unterschiedlich auf Bieter aus:

Mögliche Vorteile:

  • KMU haben bessere Chancen auf öffentliche Aufträge durch einen Anstieg von Direkt- und freihändigen Vergaben.
  • Geringerer Verwaltungsaufwand erleichtert die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Potenzielle Nachteile:

  • Durch eine verstärkte Vergabe per Direktauftrag könnte der Wettbewerb eingeschränkt werden, wenn öffentliche Auftraggeber bevorzugt mit bekannten Unternehmen zusammenarbeiten.

Um die neuen Bedingungen optimal zu nutzen, sollten sich Bieter proaktiv aufstellen:

  • Netzwerke mit Vergabestellen aufbauen und regelmäßigen Kontakt pflegen.
  • Eintragung in Vergabeplattformen zur frühzeitigen Information über Ausschreibungen.
  • Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit durch transparente Angebote und nachvollziehbare Eignungsnachweise.

Fazit: Mehr Effizienz mit Herausforderungen

Die neuen Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern erleichtern die Vergabe öffentlicher Aufträge und reduzieren den bürokratischen Aufwand für öffentliche Auftraggeber. Unternehmen profitieren von einem einfacheren Zugang zu öffentlichen Aufträgen, müssen sich jedoch verstärkt mit einem Direktvergabesystem auseinandersetzen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen langfristig auf den Marktwettbewerb und die Vergabepraxisauswirken werden. Eine faire Vergabepraxis setzt voraus, dass Vergabestellen und Unternehmen Transparenz, Wettbewerbsprinzipien und Rechtskonformität gewährleisten.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?
Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle berät Sie gerne.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Mediator. Er ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts.

  • (0681) 93 88 68 20

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