Das Thema „AI-Overview und mögliche Urheberrechtsverletzungen“ betrifft derzeit insbesondere die neue Funktion von Google und vergleichbaren KI-Systemen, Inhalte aus dem Internet automatisiert zu bündeln und als Zusammenfassung anzuzeigen. Dabei entstehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten im Urheberrecht, weil die verwendeten Informationen von Webseiten Dritter stammen, deren Inhalte urheberrechtlich geschützt sein können. Dabei beeinflussen Suchanfragen und das Klickverhalten der Nutzer maßgeblich, welche Informationen in Overviews und den übrigen Ergebnissen auftauchen, mit unmittelbaren Effekten auf Reichweite, Klickrate und Klicks, relevante Keywords sowie auf die SEO-Performance der betroffenen Seiten.
Das Wichtigste in Kürze
Lesezeit: ca. 12 Minuten
- Google AI Overviews verändern die Sichtbarkeit von Online-Inhalten erheblich, weil Nutzer Antworten direkt in der Suchergebnisseite erhalten und seltener auf die ursprünglichen Quellen klicken.
- Urheberrechtlich ist zwischen Input und Output zu unterscheiden: Problematisch ist vor allem die Nutzung fremder Inhalte durch KI-Systeme, weniger die bloße neu formulierte Zusammenfassung als solche.
- Text- und Data-Mining kann nach § 44b UrhG zulässig sein, solange Rechteinhaber dem nicht wirksam und maschinenlesbar widersprochen haben.
- Ein gezieltes Opt-out nur gegen AI Overviews ist derzeit praktisch kaum möglich; Schutzmaßnahmen können daher zulasten von Reichweite und Sichtbarkeit gehen.
- Der EU AI Act verschärft die Anforderungen an KI-Anbieter, insbesondere durch mehr Transparenz und Vorgaben zur urheberrechtlichen Compliance.
- Für Unternehmen und Publisher steigt das Haftungsrisiko, wenn geschützte Inhalte ohne Lizenz, ohne Schranke oder trotz eines wirksamen Rechtevorbehalts genutzt werden.
- Empfohlen sind klare Compliance-Prozesse, insbesondere zur Prüfung von KI-Inhalten, zur Dokumentation von Quellen und zur strategischen Steuerung von robots.txt und Meta-Angaben.
Wie Google AI-Overview funktioniert und warum es rechtlich relevant ist
AI-Overviews sind automatisierte Zusammenfassungen, die mithilfe generativer Künstlicher Intelligenz (KI) Informationen aus verschiedenen Webseiten aggregieren und neu formulieren. Diese Zusammenfassungen erscheinen prominent im oberen Bereich der Suchergebnisse und beantworten Nutzeranfragen direkt, ohne dass ein Klick auf die Quellseite erforderlich ist. Solche Übersichten werden durch konkrete Suchanfragen der Nutzer ausgelöst und ersetzen in der Wahrnehmung häufig die Klickentscheidung in den klassischen Ergebnissen.
Für Webseitenbetreiber kann dies gravierende wirtschaftliche Folgen haben: Traffic-Verluste, geringere Werbeeinnahmen und eine deutliche Abnahme der Sichtbarkeit in den Suchergebnissen. Bereits die Einführung der Funktion hat gezeigt, dass Traffic und Reichweite messbar sinken können, insbesondere für Publisher, Medienhäuser und andere Inhalteanbieter auf großen Plattformen.
Mit dieser Entwicklung von AI-Overviews verändert Google zunehmend die klassische Rolle von der bisherigen reinen Suchmaschine hin zur KI-unterstützten Suchmaschine und bewegt sich damit in Richtung eines eigenständigen Inhalteanbieters mit erheblicher Autorität über Sichtbarkeit und Informationsgewichtung, mit weitreichenden urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Implikationen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die automatisierte Nutzung ihrer Inhalte rechtlich zulässig ist.
Im öffentlichen Diskurs spielt dabei auch die Medienvielfalt eine Rolle; Verbände und eine Allianz aus Verlagen und Rechteinhabern, etwa Corint Media als Vertreterin von Presse-Leistungsschutzrechten, fordern verlässliche Regeln und eine faire Beteiligung.
Inhaltsverzeichnis
Wie Google AI-Overview funktioniert und warum es rechtlich relevant ist
Urheberrechtliche Risiken: Wenn KI-Inhalte ohne Zustimmung verwendet werden
Input und Output von KI-Systemen: Wo das Urheberrecht bei Google AI-Overview greift
Urheberrechtsschutz durch Opt-out: Chancen und Risiken für Webseitenbetreiber
Der EU AI Act und das Urheberrecht: Neue Pflichten für KI-Anbieter und Schutz für Rechteinhaber
Rechtssicherer Umgang mit KI-Inhalten: Praxistipps für Unternehmen und Webseitenbetreiber
Urheberrechtliche Risiken: Wenn KI-Inhalte ohne Zustimmung verwendet werden
Solche automatisierten KI-Überblicke können insbesondere zu urheberrechtlichen Konflikten führen, da sie Inhalte nutzen, die originär von Autorinnen und Autoren stammen.
Besonders kritisch wird es, wenn urheberrechtlich geschützte Werke, etwa Texte, Fotos oder Musik, ohne Zustimmung der Rechteinhaber für das Training oder die Wiedergabe durch KI-Systeme verwendet werden.
Im deutschen Urheberrecht gilt dabei unter anderem Folgendes:
- Vollständig KI-generierte Inhalte sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt, da der notwendige menschliche Schöpfungsakt fehlt. Erst wenn eine Person durch kreative Bearbeitung maßgeblich Einfluss nimmt, kann ein Schutz entstehen (Mit dem Urheberrechtsschutz im Bereich von KI hat sich beispielsweise das Amtsgericht München in der Rechtsprechung befasst (AG München, Endurteil v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25 – Kein Urheberrechtsschutz für KI-generierte Logos). Bisher gibt es noch nicht allzuviel Rechtsprechung im Bereich von Künstlicher Intelligenz (KI bzw. AI), so dass hier die weitere Entwicklung in der Zukunft noch abzuwarten bleibt. Insbesondere steht eine höchstrichterliche Klärung im Bereich von KI und Urheberrecht derzeit noch aus.
- Das „Text- und Data Mining“ nach § 44b UrhG erlaubt zwar die automatisierte Analyse digitaler Inhalte, aber nur solange Rechteinhaber dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ein solcher Widerspruch (Opt-out) kann maschinenlesbar erklärt werden, etwa über robots.txt-Mechanismen oder entsprechende Meta-Direktiven. Maßgeblich ist, dass der Rechtevorbehalt technisch eindeutig und automatisiert auslesbar ist. Damit verbunden ist die Erwartung, dass Originalquellen bei Overviews transparent werden; rechtlich verpflichtend ist das jedoch erst in engen Grenzen.
- Bei einer geschäftlichen Nutzung von KI-generierten Inhalten steigt das Haftungsrisiko erheblich. Eine Lizenz ist erforderlich, sobald geschützte Inhalte genutzt werden und keine urheberrechtliche Schranke greift oder ein wirksamer Rechtevorbehalt besteht. Gleiches gilt, wenn der KI-Output individuelle Ausdrucksformen oder sonstige Schutzrechte Dritter übernimmt. Ohne entsprechende Rechte drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche. Dies gilt auch für die Erstellung kommerzialisierter Formate auf Basis eines KI-Modells.
Input und Output von KI-Systemen: Wo das Urheberrecht bei Google AI-Overview greift
Rechtlich ist zwischen dem Input (den genutzten Daten) und dem Output (dem KI-generierten Text) zu unterscheiden.
Eine eindeutige höchstrichterliche Klärung, ob diese Vorschrift auch für KI-gestützte Suchfunktionen wie das AI-Overview gilt, steht bislang (Stand April 2026) noch aus.
Parallel wird im regulatorischen Kontext die Rolle von Beschwerdemöglichkeiten nach dem DSA (= Digital Services Act der EU) diskutiert; eine Beschwerde kann, je nach Einzelfall, ein Weg sein, auf mutmaßliche Verstöße gegen Urheber- oder Informationspflichten hinzuweisen.
Urheberrechtsschutz durch Opt-out: Chancen und Risiken für Webseitenbetreiber
Webseitenbetreiber können die Nutzung ihrer Inhalte durch maschinenlesbare Opt-out-Signale untersagen. Praktisch geschieht dies über Meta-Tags oder die „robots.txt“-Datei.
Wo Plattformen über ihre Crawler die Vorgaben respektieren, lässt sich die Nutzung steuern; zugleich bleiben Quellen für bestimmte Suchanfragen der Nutzer sichtbar.
Allerdings ist eine gezielte Sperre nur für die AI-Overview derzeit nicht möglich. Wer die Darstellung über Preview-Controls stark einschränkt, muss regelmäßig Einbußen bei Darstellung, Klickrate und Ranking hinnehmen. Ein vollständiger Ausschluss aus den Suchergebnissen tritt dagegen nur dann ein, wenn eine Seite nicht mehr indexiert wird. Dieses Dilemma führt dazu, dass viele Betreiber zwar den Schutz ihrer Inhalte wünschen, zugleich aber ihre Sichtbarkeit nicht verlieren wollen. Eine Abwägung zwischen Medienvielfalt und effektiver Rechtsdurchsetzung ist unvermeidlich.
Der EU AI Act und das Urheberrecht: Neue Pflichten für KI-Anbieter und Schutz für Rechteinhaber
Mit dem EU AI Act, der ab dem 2. August 2026 weitgehend voll anwendbar wird und für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen bereits ab dem 2. August 2025 zentrale Pflichten vorsieht, verschärfen sich die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Anbieter generativer KI-Systeme müssen künftig offenlegen, welche Trainingsdaten verwendet wurden, und detaillierte Strategien zur Einhaltung des Urheberrechts vorweisen. Die Kommission betont dabei die besonderen Belange der Digitalwirtschaft.
Der europäische Gesetzgeber verfolgt mit dem AI Act das Ziel, die technische Nachvollziehbarkeit des Zugriffs auf urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbessern. In Verbindung mit den Transparenzpflichten für GPAI-Anbieter und künftigen Verhaltenskodizes sollen Webseitenbetreiber in die Lage versetzt werden, Zugriffe automatisierter Systeme gezielter zu erkennen und maschinenlesbare Rechtevorbehalte wirksam durchzusetzen. Damit erhalten Rechteinhaber mehr Kontrolle und Rechtssicherheit. Zuständig für die nationale Durchsetzung weiterer Plattformpflichten nach dem DSA ist in Deutschland die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator; sie ist zudem Ansprechpartnerin für Hinweise und Beschwerden.
Zugleich zielen die europäischen Umsetzungsinstrumente für GPAI-Anbieter darauf ab, dass ein berechtigter Rechtevorbehalt nicht faktisch durch schlechtere Sichtbarkeit entwertet wird. Damit soll verhindert werden, dass ein Widerspruch gegen Text- und Data Mining faktisch zur „Bestrafung“ durch schlechtere Platzierungen in den Suchergebnissen führt. Das betrifft insbesondere Publisher und Verbandsinitiativen, die eine faire Beteiligung an der Wertschöpfung fordern.
Rechtssicherer Umgang mit KI-Inhalten: Praxistipps für Unternehmen und Webseitenbetreiber
Unternehmen, die KI-generierte Inhalte nutzen oder veröffentlichen, sollten klare Prüfprozesse und Richtlinien für KI-Inhalte etablieren, um Abmahnungen und Haftungsrisiken zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere folgende Grundsätze:
- Keine unberechtigte Nutzung geschützter Werke: Vor Veröffentlichung sollte geprüft werden, ob Texte, Fotos oder Musik fremde Rechte verletzen. Nutzen Sie, wo sinnvoll, klare Verweise auf Quellen und dokumentieren Sie Originalquellen, um die Nachvollziehbarkeit zu stärken.
- Lizenzpflicht beachten: Bei einer geschäftlichen Nutzung von KI-generierten Inhalten steigt das Haftungsrisiko erheblich. Eine Lizenz ist erforderlich, sobald geschützte Inhalte genutzt werden und keine urheberrechtliche Schranke greift oder ein wirksamer Rechtevorbehalt besteht. Gleiches gilt, wenn der KI-Output individuelle Ausdrucksformen oder sonstige Schutzrechte Dritter übernimmt. Ohne entsprechende Rechte drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüche.
- Urheberrechtsprüfung vor Veröffentlichung: Da KI-Output ungewollt bestehende Werke nachbilden kann, sollte jedes Ergebnis auf mögliche Urheberrechtsverletzungen geprüft werden, um Abmahnungen und Klagen zu vermeiden. Für Overviews gilt: Prüfen Sie, ob Ihre Quellen korrekt wiedergegeben werden und ob strategische Anpassungen zur Sichtbarkeit in den Ergebnissen notwendig sind.
Gerade für Unternehmen, Agenturen und Content-Ersteller ist ein rechtssicherer Umgang mit KI-Inhalten essenziell, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Das schließt den Umgang mit Suchanfragen der Nutzer und die laufende Bewertung von Reichweite, Klickrate und Klicks ein.
Fazit
Das Zusammenspiel von KI-Überblicksfunktionen wie dem Google AI-Overview und dem Urheberrecht ist ein dynamisches und rechtlich anspruchsvolles Feld. Die derzeitigen Schrankenregelungen im Urhebergesetz bieten zwar eine gewisse Orientierung, führen in der Praxis aber häufig zu Abwägungskonflikten zwischen Schutz und Sichtbarkeit.
Gerade für Publisher und Plattformen stellt sich die Frage, wie Quellen sichtbar bleiben, wenn Overviews prominent erscheinen.
Mit der Umsetzung des AI Act wird der Rechtsrahmen künftig präzisiert und die Rechte der Urheber gestärkt. Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen, den Einsatz von KI-Systemen so zu gestalten, dass sowohl Innovation als auch geistiges Eigentum gewahrt bleiben. Die Kommission und Akteure der Digitalwirtschaft haben hierfür Leitplanken angekündigt; auf nationaler Ebene begleitet die Bundesnetzagentur den Vollzug des DSA.
Wer KI-Systeme nutzt oder Inhalte online bereitstellt, sollte frühzeitig und mit Blick auf die Zukunft die urheberrechtlichen Implikationen in den Fokus nehmen und klare Compliance-Strategien entwickeln. So lassen sich rechtliche Risiken minimieren, ohne die digitale Sichtbarkeit zu verlieren. Bei möglichen Verstößen empfiehlt sich eine strukturierte Beschwerde nach den Vorgaben des DSA.
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu urheberrechtlichen Fragen beim Einsatz von KI-Systemen, zur Absicherung Ihrer Online-Inhalte und zur Umsetzung der neuen Pflichten nach dem EU AI Act. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie prüfen möchten, wie Sie Ihre Inhalte vor unzulässiger KI-Nutzung schützen können. Wir unterstützen Unternehmen, Publisher und Verbände als verbandsübergreifende Allianzen bei der strategischen Positionierung, mit Blick auf Medienvielfalt, Sichtbarkeit und rechtssichere Nutzung von Quellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das Google AI Overview?
Das AI-Overview ist eine neue Funktion von Google, die mithilfe generativer Künstlicher Intelligenz Suchergebnisse zusammenfasst und direkt über den klassischen Treffern anzeigt. Nutzerinnen und Nutzer erhalten damit eine komprimierte Antwort, ohne die Quellseite besuchen zu müssen.
Warum ist das rechtlich problematisch?
Durch die automatisierte Übernahme fremder Inhalte besteht das Risiko, dass urheberrechtlich geschützte Texte oder Werke ohne Zustimmung verwendet werden. Zudem werden Originalquellen in ihrer Sichtbarkeit und Reichweite erheblich beeinträchtigt.
Welche urheberrechtlichen Vorschriften sind relevant?
Zentrale Regelungen sind § 44a UrhG zur vorübergehenden Vervielfältigung und § 44b UrhG zum Text- und Data-Mining. Beide Vorschriften legen fest, unter welchen Voraussetzungen Daten automatisiert verarbeitet werden dürfen. Ein ausdrücklicher Widerspruch des Rechteinhabers hebt diese Erlaubnis auf.
Können Webseitenbetreiber verhindern, dass ihre Inhalte im AI-Overview erscheinen?
Ein gezieltes Opt-out nur für das AI Overview gibt es derzeit nicht. Wer den Zugriff oder die Darstellung über robots.txt, Meta-Direktiven oder Preview-Controls einschränkt, muss regelmäßig Einbußen bei Darstellung und Klickrate hinnehmen. Ein vollständiger Ausschluss aus den regulären Suchergebnissen tritt nur dann ein, wenn eine Seite nicht mehr indexiert wird. Eine Abwägung zwischen Sichtbarkeit und Schutz ist daher unvermeidlich.
Welche Rolle spielt der Digital Services Act (DSA)?
Webseitenbetreiber sollten ihre robots.txt-Datei und Meta-Tags so konfigurieren, dass unerwünschte Zugriffe minimiert werden, ohne den Index vollständig zu sperren. Zusätzlich sollten Quellen und Originalquellen dokumentiert werden, um bei möglichen Urheberrechtsverletzungen reagieren zu können.
Was bedeutet der EU AI Act für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen?
Der DSA regelt die Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator die Einhaltung der Vorgaben und dient als Ansprechpartnerin für Beschwerden bei Verstößen gegen Informations- oder Schutzpflichten.
Wann ist die Nutzung von KI-generierten Inhalten lizenzpflichtig?
Bei geschäftlicher Nutzung von KI-Inhalten steigt das Haftungsrisiko erheblich. Eine Lizenz ist erforderlich, sobald geschützte Inhalte genutzt werden und keine urheberrechtliche Schranke greift oder ein wirksamer Rechtevorbehalt besteht. Gleiches gilt, wenn der KI-Output individuelle Ausdrucksformen oder sonstige Schutzrechte Dritter übernimmt. Ohne entsprechende Rechte drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder Unterlassungsansprüche. Dasselbe kann gelten, wenn Markenrechte, Patentrechte oder Designs ohne Berechtigung genutzt werden.
Wie sollten Unternehmen mit KI-Inhalten in der Praxis umgehen?
Empfehlenswert ist ein klarer interner Prozess zur rechtlichen Prüfung und Freigabe von KI-Inhalten. Dazu gehören Lizenzprüfungen, Urheberrechtskontrollen und Richtlinien für die Nutzung von KI-Tools. Auch eine laufende Überwachung von Reichweite und Sichtbarkeit ist sinnvoll.
Wie unterstützt Ihre Kanzlei bei diesem Thema?
Wir beraten Unternehmen, Publisher und Plattformbetreiber umfassend zu den urheberrechtlichen und regulatorischen Anforderungen beim Einsatz von KI-Systemen. Dazu gehören die Prüfung bestehender Risiken, die Gestaltung von Opt-out-Strategien, Compliance-Prozesse und die Umsetzung der neuen Pflichten aus AI Act und DSA.
Wie können Unternehmen ihre Inhalte dennoch schützen?
Webseitenbetreiber sollten ihre robots.txt-Datei und Meta-Tags so konfigurieren, dass unerwünschte Zugriffe minimiert werden, ohne den Index vollständig zu sperren. Zusätzlich sollten Quellen und Originalquellen dokumentiert werden, um bei möglichen Urheberrechtsverletzungen oder auch sonstigen möglichen Rechtsverletzungen, beispielsweise im Bereich von Marken, Patenten oder Designs reagieren zu können.