Die Einbindung externer Berater, Projektsteuerer, technischer Sachverständiger oder IT-Dienstleister ist in Vergabeverfahren gelebte Praxis. Genau hier kann aber ein sensibles Risiko mit erheblicher praktischer Bedeutung entstehen: Sobald Dritte Zugang zu Unterlagen der Ausschreibung, Angebotsinhalten oder internen Bewertungsprozessen erhalten, steht die Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens unter Umständen auf dem Spiel.
Blog-Beiträge von Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle
Mit dem Digital Omnibus-Paket will die EU-Kommission das digitale Regulierungsumfeld vereinfachen und innovationsfreundlicher ausgestalten. Für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Compliance-Verantwortliche ist besonders relevant, dass der Vorschlag genau dort ansetzt, wo in der Praxis die größten Reibungen entstehen: an der Schnittstelle zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und KI-Verordnung. Wer KI-Systeme entwickelt, einführt oder betreibt, sollte die geplanten Änderungen daher nicht als Randthema, sondern als Weichenstellung für die eigene Compliance verstehen.
Künstliche Intelligenz verändert derzeit nicht nur Geschäftsprozesse, sondern auch die internen Zuständigkeiten für Recht, Compliance und Governance. In vielen Unternehmen rückt der Datenschutzbeauftragte (DSB) deshalb zunehmend in eine erweiterte Rolle hinein, die über die klassische DSGVO-Begleitung hinausgeht und immer stärker Elemente eines KI-Compliance-Managements umfasst. Entscheidend ist dabei jedoch, dass kein gesetzlich fest umrissenes neues Berufsbild entstanden ist, sondern sich in der Praxis eher eine Doppelrolle aus Datenschutzbeauftragtem und KI-Verantwortlichem herausbildet, der rechtlich und organisatorisch sauber ausgestaltet werden muss.
Mit Urteil vom 18. Juli 2025 hat das Verwaltungsgericht Hamburg (VG Hamburg) entschieden, dass eine internationale Großkanzlei die Arbeitszeiten ihrer Associates und Senior Associates in Hamburg erfassen muss. Damit ist die Arbeitszeiterfassung für Unternehmen noch deutlicher im behördlichen Vollzug angekommen. Für Arbeitgeber, HR, Compliance und Datenschutzverantwortliche geht es bei der Zeiterfassung damit nicht mehr um abstrakte Grundsatzfragen, sondern um die rechtssichere Ausgestaltung von Prozessen, Systemen und Zuständigkeiten.
Preisrecht bei Direktvergaben: Warum die VO PR Nr. 30/53 gerade jetzt stärker in den Fokus rückt
Direktvergaben gehören im Unterschwellenbereich seit jeher zur Beschaffungspraxis. Sie sind schnell, pragmatisch und aus Sicht vieler Vergabestellen im Alltag oft alternativlos. Gleichzeitig verschiebt sich seit einiger Zeit das Risikoprofil. Der Grund liegt nicht nur in der praktischen Zunahme vereinfachter Beschaffungen, sondern auch darin, dass auf Bundes- und Landesebene die Wertgrenzen für Direktaufträge, freihändige Vergaben und vergleichbare vereinfachte Verfahren vielfach angehoben oder zumindest zeitweise erweitert worden sind. Je häufiger Leistungen ohne ausgeprägten Preiswettbewerb beschafft werden dürfen, desto häufiger stellt sich nicht nur eine vergaberechtliche, sondern auch eine preisrechtliche Frage.