Die Einbindung externer Berater, Projektsteuerer, technischer Sachverständiger oder IT-Dienstleister ist in Vergabeverfahren gelebte Praxis. Genau hier kann aber ein sensibles Risiko mit erheblicher praktischer Bedeutung entstehen: Sobald Dritte Zugang zu Unterlagen der Ausschreibung, Angebotsinhalten oder internen Bewertungsprozessen erhalten, steht die Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens unter Umständen auf dem Spiel.