Das Landgericht München I entschied im Februar diesen Jahres, dass das Unternehmen Amazon für die illegale Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern auf seiner Plattform haftbar ist. Dies gilt gemäß des Urteils vor allem auch für Inhalten von Drittanbietern auf dem Marketplace.
Verstöße von Drittanbietern
Geklagt hatte der Rucksack-Hersteller Ortlieb. Das Unternehmen verfolgt ein selektives Vertriebsmodell, das heißt Waren werden grundsätzlich nur über autorisierte Fachhändler vertrieben. Seit geraumer Zeit wurden jedoch immer wieder Produkte von Ortlieb bei Amazon im Marketplace angeboten. Dabei fanden häufig Werbeaufnahmen Verwendung, die von Ortlieb in Auftrag gegeben wurden. Da sich der Handel mit den Rucksäcken und Taschen nicht gänzlich unterbinden lässt, möchte das Unternehmen zumindest gegen die Verletzung der Urheberrechte an den Werbeaufnahmen vorgehen und klagte gegen Amazon.
Amazon sieht sich nicht als haftbar an
Der Internet-Riese sieht sich jedoch nicht in der Verantwortung. Im Rahmen des Verfahrens wurde aufgezeigt, wie die geschützten Bilder auf das eigene Portal gelangen konnten. Jeder auf dem Marketplace tätige Händler kann Fotos für Produktdetailseiten mittels einer Eingabemaske hochladen. Dabei erfolgt eine Überprüfung des Bildmaterials durch das Programm in Bezug auf Merkale wie Auflösung und Dateiformat. Es erfolgt jedoch keine Überprüfung im Hinblick auf etwaige Verstöße gegen das Urheberrecht. Das Landgericht München I wertete diesen Umstand als Pflichtverletzung durch Amazon.
Begründung des Landgerichts
Das Gericht führte dazu aus, Amazon sei dafür verantwortlich, dass in diesem Fall urheberrechtlich geschützte Aufnahmen über die eigene Plattform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Da die Bilder im Rahmen der Plattform mit Gewinnerzielungsabsicht genutzt würden, müsse der Online-Dienstleister für die dadurch entstandenen Rechtsverletzungen einstehen. Amazon brachte dagegen vor, dass Ortlieb mit der Veröffentlichung von Werbeaufnahmen einverstanden sein müsste. Dies wies das Gericht jedoch entschieden zurück, vor allem weil der Rucksack-Hersteller den Plattformbetreiber mehrmals schriftlich über die fehlende Zustimmung zur Verwendung der Bilder in Kenntnis gesetzt hatte.
Es bleibt abzuwarten, ob das vom LG München I gesprochene Urteil vor der nächsten Instanz bestehen wird. Denn Amazon hat unlängst angekündigt gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Die umstrittenen Aufnahmen wurden jedoch mittlerweile von der Plattform entfernt.