Nicht wenige hatten erwartet, dass das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung zu einem heillosen Chaos führen würde. Doch die erwartete Welle an Abmahnungen ist bisher ausgeblieben. Bislang wurde erst in 75 Fällen ein Bußgeld verhängt. Was jedoch auffällt ist, dass sich das Bewusstsein der Verbraucher in Bezug auf den Datenschutz verändert zu haben scheint.
Verbraucher erhoben häufig Beschwerde
In insgesamt 37.148 Fällen wurde Beschwerde wegen eventuellen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung durch Verbrauchen eingelegt. Viele dieser Beschwerden richteten sich gegen soziale Netzwerke, wie etwa Facebook. Häufig wurde aber auch der Einsatz von Videokameras im öffentlichen und privaten Raum in Frage gestellt. Dies spricht für eine nunmehr intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema Datenschutz durch die Verbraucher. Die DSGVO hat hier in vielen Bereichen neue Diskussionen ausgelöst.
Zwei Verstöße stachen besonders heraus
Für Aufsehen sorgte im November des letzten Jahres der Betreiber des sozialen Netzwerks knuddels.de. Aufgrund von unverschlüsselt gespeicherter Nutzerdaten, konnten Hacker insgesamt 800.000 E-Mail-Adressen sowie zwei Millionen Nicknames und Passwörter vom Server abgreifen. Die erbeuteten Daten landeten in der Folge auf einer Filesharing-Webseite. Der Betreiber der Plattform musste daraufhin 20.000 Euro Bußgeld bezahlen. Die in der allgemeinen Wahrnehmung geringe Summe für dieses Vergehen kam dabei nur zustande, da vorbildlich mit den Behörden kooperiert wurde.
Das bislang höchste Bußgeld von 80.000 Euro wurde durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg verhängt. Grund hierfür war das Auftauchen von Gesundheitsdaten unzähliger Verbraucher im Internet.
In vielen Fällen wurde von Bußgeldern abgesehen
Wie eine Umfrage der Welt am Sonntag ergab, wurde teilweise von Bußgeldern abgesehen. So gab zum Beispiel die Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein an, statt Bußgeldern in einigen Fällen Anweisungen zur konkreten Durchsetzung der Verordnung ausgesprochen zu haben. Dies sei vor allem im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Überwachungskameras im Einzelhandel erfolgt. Laut der Zeitung haben zudem erst sechs Bundesländer überhaupt Bußgelder verhängt.
Die meisten Geldbußen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Darunter jedoch viele in minder schweren Fällen. So wurden beispielsweise für den unerlaubten Einsatz von Dashcams Bußgelder von 250 Euro bis 600 Euro auferlegt. Das höchste Gesamtvolumen an Geldstrafen weist Baden-Württemberg auf. Hier wurden Bußgelder von insgesamt 200.000 Euro verhängt.
Fazit: keine völlige Entwarnung
Auch wenn bisher keine größeren Abmahnwellen durch Abmahnvereine initiiert wurden, bleibt eine gewissen Unsicherheit für die Zukunft bestehen. Denn bisher besteht in vielen Bereichen noch keine Klarheit bezüglich der Auslegung der Datenschutzgrundverordnung.