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Home > Blog > Google haftet für KI-Aussagen – LG München I zu KI-Übersicht

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Author Rechtsanwalt Dr. Tobias Beltle

Google haftet für KI-Aussagen – LG München I zu KI-Übersicht

Veröffentlicht am4. September 2026 Categories Blog Tags Google · Haftung KI Aussagen · LG München

Google muss für falsche KI-Aussagen haften – LG München I stärkt Unternehmensschutz bei „Übersicht mit KI“

Google kann für rechtswidrige Äußerungen und unwahre Behauptungen in KI-generierten Suchübersichten haften. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung ist für Unternehmen besonders relevant, weil sie zeigt: Wenn eine Suchmaschine nicht nur fremde Inhalte verlinkt, sondern mithilfe künstlicher Intelligenz eigene Zusammenfassungen erstellt, kann daraus eine eigene rechtliche Verantwortung entstehen.

Im konkreten Fall wurden zwei Münchner Verlage in einer Google-„Übersicht mit KI“ mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht. Google bezeichnet diese Funktion international als „AI Overviews“. Die betroffenen Unternehmen sahen darin eine Verletzung ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts und gingen im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Google vor – überwiegend mit Erfolg.

Das Wichtigste in Kürze

Lesezeit: ca. 10 Minuten

  • Google kann für falsche oder rufschädigende Aussagen in KI-generierten Suchübersichten verantwortlich sein.
  • Das LG München I behandelt die Google-„Übersicht mit KI“ nicht als bloße Anzeige fremder Suchergebnisse, sondern als eigene, Google zurechenbare Aussage.
  • Die allgemeinen Haftungserleichterungen für klassische Suchmaschinen greifen bei eigenständig formulierten KI-Antworten nicht ohne Weiteres.
  • Unternehmen können sich gegen falsche KI-Aussagen zur Wehr setzen, wenn sie dadurch in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt werden.
  • Für die Praxis wird eine schnelle und saubere Beweissicherung entscheidend sein.
Geprüfte Inhalte von BTL-Rechtsanwälte: Unsere Inhalte durchlaufen mehrere Checks und werden von uns bzw. unter unserer menschlichen Aufsicht und daher nicht allein von einer KI erstellt.

Worum ging es in dem Verfahren?

Die beiden Klägerinnen waren zwei Münchner Verlage. Im einstweiligen Verfügungsverfahren wurden sie rechtlich als Verfügungsklägerinnen bezeichnet. Bei bestimmten Google-Suchanfragen erschien eine sogenannte „Übersicht mit KI“. Darin wurden die Unternehmen unter anderem mit unseriösen Geschäftspraktiken, Betrugsmaschen, Abo-Fallen, Inkasso-Forderungen und mangelnder Erreichbarkeit in Verbindung gebracht.

Die Falschaussagen waren besonders problematisch, weil sie nicht nur als einzelne Suchtreffer erschienen. Die KI-Übersicht formulierte eine eigene zusammenfassende Antwort. Für Nutzerinnen und Nutzer wirkte diese Darstellung wie eine bereits aufbereitete, fertige Einschätzung der Suchmaschine.

Die Unternehmen machten geltend, dass sie mit den genannten Vorwürfen und den in Bezug genommenen Drittunternehmen nicht in Verbindung stünden. Sie sahen sich dadurch in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen verletzt.

Inhaltsverzeichnis

Worum ging es in dem Verfahren?

Warum sind KI-Übersichten rechtlich anders als normale Suchergebnisse?

Google haftet als unmittelbare Störerin

Keine einfache Berufung auf Suchmaschinenprivilegien

Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt auch Unternehmen

Warum die Entscheidung für Unternehmen wichtig ist

Was bedeutet die Entscheidung für Anbieter von KI-Suchfunktionen?

Kein allgemeines Verbot von KI-Suchergebnissen

Fazit: KI-Suchergebnisse sind kein rechtsfreier Raum

Warum sind KI-Übersichten rechtlich anders als normale Suchergebnisse?

Klassische Suchmaschinen zeigen grundsätzlich Links, Snippets und Trefferlisten an. Der Betreiber einer Suchmaschine macht dabei zunächst fremde Inhalte auffindbar. Rechtlich ist entscheidend, ob er sich diese Inhalte zu eigen macht.

Bei der „Übersicht mit KI“ sah das LG München I die Grenze überschritten. Nach Auffassung des Gerichts wurden die Suchergebnisse nicht nur angezeigt. Vielmehr wurden sie in eigenen Worten zusammengefasst, strukturiert und bewertet.

Die KI-Übersicht enthielt eine eigene Einleitung, eigene Zwischenüberschriften und konkrete Handlungsempfehlungen. Gerade dadurch entstand aus Sicht des Gerichts ein eigenständiger Aussagegehalt. Die Darstellung war nicht mehr nur ein technischer Nachweis fremder Webseiten, sondern eine eigene KI-generierte Antwort.

Google haftet als unmittelbare Störerin

Das LG München I ordnete Google nicht nur als mittelbare Störerin ein. Nach der Entscheidung haftete Google im konkreten Fall als unmittelbare Störerin, weil die beanstandeten Aussagen der von Google angebotenen KI-Funktion zuzurechnen waren.

Das ist der zentrale Punkt der Entscheidung: Wer eine KI-Funktion anbietet, die aus Suchergebnissen eigene Aussagen generiert, kann sich nicht ohne Weiteres darauf zurückziehen, lediglich fremde Inhalte anzuzeigen.

Das Gericht stellte darauf ab, dass Google die KI-Funktion selbst eingeführt und den Nutzenden angeboten hatte. Auch die technische Gestaltung und die Algorithmen standen im Einflussbereich von Google. Deshalb musste Google sich die von der KI generierten Ergebnisse zurechnen lassen.

Keine einfache Berufung auf Suchmaschinenprivilegien

Google argumentierte, es handele sich lediglich um eine Suchmaschine, die automatisiert Informationen Dritter anzeige. Das LG München I folgte dem in dieser Form nicht.

Die Grundsätze zur eingeschränkten Haftung klassischer Suchmaschinen seien auf die KI-Übersicht nicht ohne Weiteres übertragbar. Denn die KI-Übersicht beschränke sich gerade nicht auf das Auffindbarmachen fremder Inhalte. Sie formuliere vielmehr eine eigenständige Antwort.

Auch der Digital Services Act führte nach Ansicht des Gerichts nicht dazu, dass nationale Unterlassungsansprüche ausgeschlossen wären. Die Entscheidung zeigt damit deutlich: Plattform- und Suchmaschinenbetreiber können sich bei eigenen KI-Ausgaben nicht pauschal hinter Haftungsprivilegierungen verstecken.

Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt auch Unternehmen

Rechtlicher Ausgangspunkt war das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Auch Unternehmen können durch unwahre Tatsachenbehauptungen und rufschädigende Äußerungen in ihrem sozialen Geltungsanspruch verletzt sein. Das gilt insbesondere dann, wenn sie öffentlich mit Betrug, unseriösen Geschäftspraktiken oder Täuschungsvorwürfen in Verbindung gebracht werden.

Solche Aussagen können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wer bei Google nach einem Unternehmen sucht und unmittelbar eine KI-Zusammenfassung mit Betrugsvorwürfen angezeigt bekommt, wird regelmäßig von einer Kontaktaufnahme, Bestellung oder Zusammenarbeit absehen.

Gerade deshalb sind KI-generierte Suchantworten für Unternehmen besonders sensibel. Sie erscheinen prominent, wirken verdichtet und werden von vielen Nutzenden als schnelle Orientierung verstanden.

Warum die Entscheidung für Unternehmen wichtig ist

Die Entscheidung des LG München I hat Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus. Unternehmen sind zunehmend davon betroffen, dass KI-Systeme Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen und daraus neue Aussagen erzeugen.

Dabei können unterschiedliche Fehler entstehen, die für Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich erheblich sein können:

Möglicher Fehler der KI-Übersicht Warum das für Unternehmen problematisch ist Praktische Folge
Falsche Zuordnung von Informationen Aussagen über ein anderes Unternehmen, eine andere Marke oder eine andere Person werden dem betroffenen Unternehmen zugeschrieben. Das Unternehmen kann unzutreffend mit negativen Vorgängen in Verbindung gebracht werden.
Vermischung verschiedener Unternehmen oder Marken Ähnliche Namen, verbundene Unternehmen oder Drittanbieter werden in der KI-Antwort nicht sauber getrennt. Es entsteht der Eindruck, das Unternehmen sei für fremde Vorwürfe oder Geschäftspraktiken verantwortlich.
Übernahme unzutreffender Drittquellen Die KI greift auf fehlerhafte, veraltete oder nicht belastbare Quellen zurück. Falsche Tatsachen können durch die prominente Darstellung in der Suche erheblich verstärkt werden.
Irreführende Zusammenfassung Einzelne Informationen werden verkürzt, zugespitzt oder aus dem Kontext gelöst dargestellt. Auch formal zutreffende Ausgangsinformationen können in der Gesamtdarstellung rufschädigend wirken.
KI-Halluzinationen Die KI erzeugt Aussagen, die in den Quellen keine tragfähige Grundlage haben. Unternehmen müssen sich gegen Vorwürfe verteidigen, die tatsächlich nicht belegt sind.
Veraltete Informationen Frühere Bewertungen, alte Streitigkeiten oder überholte Quellen werden als aktuelle Einschätzung dargestellt. Potenzielle Kunden erhalten ein verzerrtes Bild der heutigen Unternehmensrealität.

Für Unternehmen kann eine Falschaussage in einer KI-Übersicht ähnlich schädlich sein wie eine negative Presseberichterstattung oder eine rechtswidrige Bewertung. Der Unterschied: Die Aussage erscheint unmittelbar in der Suchmaschine und erreicht potenzielle Kunden genau in dem Moment, in dem sie sich über das Unternehmen informieren.

Was Unternehmen bei falschen KI-Aussagen tun sollten

Unternehmen sollten KI-generierte Suchergebnisse nicht nur beobachten, sondern im Ernstfall sorgfältig dokumentieren. Besonders wichtig ist eine belastbare Beweissicherung.

Sinnvoll ist insbesondere:

[ ] Screenshots der vollständigen Suchergebnisseite,
[ ] Dokumentation der verwendeten Suchbegriffe,
[ ] Datum und Uhrzeit der Suche,
[ ] Angabe des verwendeten Browsers und Geräts,
[ ] Sicherung der angezeigten KI-Übersicht,
[ ] Sicherung der verlinkten Quellen,
[ ] Prüfung, welche konkreten Aussagen falsch oder irreführend sind,
[ ] klare rechtliche Beanstandung gegenüber dem Anbieter.

Bei besonders rufschädigenden Aussagen sollte schnell gehandelt werden. Wer eine einstweilige Verfügung anstrebt, darf nicht lange zuwarten, weil sonst die Dringlichkeit gefährdet sein kann.

Was bedeutet die Entscheidung für Anbieter von KI-Suchfunktionen?

Auch für Anbieter von KI-Suchfunktionen ist die Entscheidung ein deutliches Signal. Wer KI-generierte Antworten ausgibt, benötigt funktionierende Prüf-, Beschwerde- und Korrekturprozesse.

Es genügt nicht, eine KI-Funktion bereitzustellen und auf die Verantwortung fremder Quellen zu verweisen. Wenn die KI eigene Aussagen erzeugt, muss der Anbieter prüfen können, ob diese Aussagen rechtlich tragfähig sind.

Das betrifft insbesondere Aussagen über Unternehmen, Personen, Produkte, Rechtsverstöße, Betrug, Straftaten oder sonstige rufschädigende Vorwürfe.

Kein allgemeines Verbot von KI-Suchergebnissen

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass KI-Übersichten generell unzulässig wären. Sie bedeutet aber, dass KI-generierte Antworten rechtlich ernst genommen werden müssen.

KI-Ausgaben sind nicht automatisch unverbindliche Technik. Wenn sie aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer wie eine eigene Aussage erscheinen, können sie auch rechtlich als eigene Aussage behandelt werden.

Für Suchmaschinen, Plattformen und KI-Anbieter steigt damit der Druck, Qualitätssicherung, Quellenkontrolle und Beschwerdeprozesse ernst zu nehmen.

Fazit: KI-Suchergebnisse sind kein rechtsfreier Raum

Das Urteil des Landgerichts München I zeigt deutlich: Unwahre Tatsachenbehauptungen und andere Falschaussagen in KI-generierten Suchübersichten können rechtliche Folgen haben. Wer durch eine KI-generierte Suchübersicht mit Betrug, unseriösen Geschäftspraktiken oder anderen schweren Vorwürfen in Verbindung gebracht wird, muss dies nicht in jedem Fall hinnehmen. Es bleibt dabei allerdings immer der Einzelfall zu prüfen.

Für Unternehmen ist die Entscheidung ein wichtiges Signal. Reputationsschutz endet nicht bei Bewertungen, Presseartikeln oder Social Media. Auch KI-generierte Suchantworten können rechtlich angegriffen werden, wenn sie falsche oder rufschädigende Tatsachen verbreiten.

Wenn Ihr Unternehmen durch falsche Google-Ergebnisse, KI-Übersichten oder andere Online-Inhalte beeinträchtigt wird, unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Prüfung, außergerichtlichen Beanstandung und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Außerdem unterstützen wird mit unserer jahrelangen juristischen Expertise die Anbieter und Betreiber von Suchmaschinen, Plattformen und KI-Anbieter und Hersteller bei der Umsetzung von KI-Compliance, da im Rahmen der KI-Verordnung („AI-Act“) insbesondere Fragen der  Qualitätssicherung, Quellenkontrolle und Beschwerdeprozesse und menschlichen Aufsicht immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Daher wird auch das Thema KI-Compliance und die Umsetzung von KI-konformen Prozessen immer wichtiger. Auch hier können wir bei der Implementierung, Umsetzung von Prozessen, und fortlaufender Kontrolle der Rechtskonformität unterstützen. Dabei können wir insbesondere auch den internen KI-Beauftragten mit unserer Expertise unterstützen.

Parallel dazu wird auch das Thema der der Rechtsbeobachtung im Hinblick auf anstehende Gesetzesänderungen im Rahmen der KI-Verordnung immer wichtiger, damit anstehende Änderungen, z.B. für Hochrisikosysteme, rechtzeitig unternehmensintern zu den gesetzlich vorgesehenen Hochrisiko-Regelungen, Transparenzpflichten, Dokumentationspflichten etc. umgesetzt werden.

Auch im Bereich der Rechtsbeobachung und Prozessumsetzung können wir Ihnen daher rechtlich beratend zur Seite stehen und Sie unterstützen.

Das ist wichtig, damit Sie rechtskonform aufgestellt sind und Ihnen keine rechtlichen und finanziellen Nachteile, beispielsweise durch Bußgelder oder Schadensersatzansprüche infolge einer unzureichender Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des AI Acts und damit rund um die Künstliche Intelligenz entstehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Haftet Google jetzt immer für KI-Antworten?

Nein. Die Entscheidung betrifft einen konkreten Fall. Entscheidend war, dass die KI-Übersicht eigene Aussagen über die betroffenen Unternehmen enthielt und diese rufschädigend waren. Eine Haftung hängt weiterhin vom Einzelfall ab.

Was ist eine „Übersicht mit KI“?

Eine „Übersicht mit KI“ ist eine von Google erzeugte Zusammenfassung zu einer Suchanfrage. Sie zeigt nicht nur einzelne Links an, sondern formuliert mithilfe künstlicher Intelligenz eine eigene Antwort auf die Suchanfrage.

Können Unternehmen gegen falsche KI-Aussagen vorgehen?

Ja. Wenn eine KI-Übersicht falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder ein Unternehmen unzutreffend mit schwerwiegenden Vorwürfen in Verbindung bringt, kommen Unterlassungsansprüche in Betracht.

Reicht es aus, wenn die KI auf Drittquellen verweist?

Nicht zwingend. Nach der Entscheidung des LG München I kann eine KI-Übersicht trotz Verlinkung auf Drittquellen eine eigene Aussage darstellen, wenn die Inhalte eigenständig zusammengefasst, strukturiert und bewertet werden.

Spielt die KI-Verordnung für solche Ansprüche eine Rolle?

Im entschiedenen Fall hat das LG München I die KI-Verordnung nicht als unmittelbare Anspruchsgrundlage herangezogen. Maßgeblich waren vielmehr die zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Was sollten Unternehmen als erstes tun?

Unternehmen sollten die betroffene KI-Ausgabe vollständig dokumentieren und rechtlich prüfen lassen. Wichtig ist, genau herauszuarbeiten, welche konkrete Aussage falsch, irreführend oder rufschädigend ist.

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