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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle
Beschäftigtendatenschutz
Beschäftigtendatenschutz: Datenschutz im HR-Bereich bzw. in der Personalabteilung
Beschäftigtendatenschutz: Datenschutz im HR-Bereich bzw. in der Personalabteilung
Beschäftigtendatenschutz: Datenschutz im HR-Bereich bzw. in der Personalabteilung
Als spezialisierte Anwälte im Bereich Datenschutzrecht mit jahrelanger Expertise beraten und unterstützen BTL Rechtsanwälte bundesweit Unternehmen, Geschäftsleitung, Rechts- und Personalabteilungen sowie auch Betriebsräte in allen Fragen des Datenschutzes.
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Gerade in der Personalabteilung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere auch besonders sensible Daten sowohl von Mitarbeitern als auch von Bewerbern.
Ebenso finden im Bereich HR bzw. in der Personalabteilung viele Verarbeitungsprozesse statt, beispielsweise Lohnabrechnung, Zeiterfassung oder das Führen von Personalakten.
Dadurch ergeben sich gerade im HR – Bereich besondere Herausforderungen in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz und der Umsetzung des DSGVO.
Da es bislang nach aktuellem Stand noch kein Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, u.a. der DSGVO und des BDSG-neu (Bundesdatenschutzgesetz).
Wir prüfen und gestalten Ihre HR-Prozesse im Unternehmen und den Personalabteilungen nach den Vorgaben der DSGVO, dies beinhaltet u.a.: