Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigtendatenschutz: Datenschutz im HR-Bereich bzw. in der Personalabteilung

Beschäftigtendatenschutz: Datenschutz im HR-Bereich bzw. in der Personalabteilung

Beschäftigtendatenschutz: Datenschutz im HR-Bereich bzw. in der Personalabteilung

Als spezialisierte Anwälte im Bereich Datenschutzrecht mit jahrelanger Expertise beraten und unterstützen BTL Rechtsanwälte bundesweit Unternehmen, Geschäftsleitung, Rechts- und Personalabteilungen sowie auch Betriebsräte in allen Fragen des Datenschutzes.

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Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

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Gerade in der Personalabteilung werden viele personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere auch besonders sensible Daten sowohl von Mitarbeitern als auch von Bewerbern.

Ebenso finden im Bereich HR bzw. in der Personalabteilung viele Verarbeitungsprozesse statt, beispielsweise Lohnabrechnung, Zeiterfassung oder das Führen von Personalakten.

Dadurch ergeben sich gerade im HR – Bereich besondere Herausforderungen in Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz und der Umsetzung des DSGVO.

Da es bislang nach aktuellem Stand noch kein Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben, u.a. der DSGVO und des BDSG-neu (Bundesdatenschutzgesetz).

Wir prüfen und gestalten Ihre HR-Prozesse im Unternehmen und den Personalabteilungen nach den Vorgaben der DSGVO, dies beinhaltet u.a.:

  • Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines DGSVO-konformen Bewerbermanagements (mit Löschkonzepten)
  • Prüfung und Erstellung von Datenschutzhinweisen für Mitarbeiter und Verpflichtungserklärungen auf das Datengeheimnis
  • Prüfung und Erstellung von Einwilligungserklärungen, beispielsweise für die Nutzung von Mitarbeiterfotos
  • Gestaltung von Regelungen zur Videoüberwachung Ihres Unternehmens
  • Prüfung und Erstellung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen im Hinblick auf die Anforderungen der DSGVO
  • Beratung und Unterstützung bezüglich DSGVO-konformes Homeoffice und mobiles Arbeiten
  • Datenschutzkonformer Aufbau eines Whistleblowersystems / Hinweisgebersystems
  • Prüfung und Erstellung von Regelungen zur betrieblichen Nutzung von privaten Endgeräten (Bring Your Own Device)
  • Prüfung und Erstellung von Regelungen für die Nutzung von betrieblichen mobilen Geräten
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen, wenn Mitarbeiter Betroffenenrechte nach der DSGVO (wie z.B. Auskunftsverlangen, Datenlöschungsverlangen etc.)
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