Datenschutz für Apps

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Als spezialisierte Anwälte im Bereich Datenschutzrecht mit jahrelanger Expertise beraten und unterstützen BTL Rechtsanwälte bundesweit Unternehmen, Geschäftsleitung, Rechts- und Personalabteilungen sowie auch Betriebsräte in allen Fragen des Datenschutzes.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle

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Nahezu jede App erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Nutzer, so beispielsweise die IP-Adresse der Nutzer oder Gerätekennungen oder fragt Berechtigungen auf den Mobilgeräten ab.

Besonders problematisch sind insbesondere Fitness-Apps, Gesundheits-Apps oder sonstige Tracking-Apps, da hier besonders sensible Daten verarbeitet werden.

Dies hat zur Folge, dass auch bei Apps die hohen Anforderungen der DSGVO, des BDSG und des TTDSG beachtet werden müssen.

So muss u.a. der Nutzer in verständlicher Form über die Art, den Umfang und den Zweck der Datenerhebung und Datenverwendung informiert werden. Dies erfolgt durch eine App-spezifische Datenschutzerklärung.

Wichtig ist hier, dass nicht einfach die Datenschutzerklärung der Webseite verwendet wird, da bei der Webseite andere Verarbeitungsvorgange vorhanden sind sowie andere Tools und Drittdienste eingesetzt werden können.

Es muss aber nicht nur eine Datenschutzerklärung bei der App vorhanden sein, es müssen auch die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ beachtet werden. Dies bedeutet, dass sowohl Anbieter als auch Entwickler bei der technischen Gestaltung von Apps u.a. darauf achten müssen, dass das Sicherheitsniveau der App dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Bereits im Entwicklungsstadium der App empfiehlt es sich, eine diesbezüglich spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Anwälte von BTL Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Aspekten bei Apps. Hierzu gehört u.a.:

  • Prüfung und Erstellung einer App-spezifischen Datenschutzerklärung
  • Prüfung, ob die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ beachtet werden
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Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Tobias Beltle