KI-Logos ohne Urheberrechtsschutz: AG München entscheidet
Das Amtsgericht München hat sich in einem aktuellen Urteil mit einer Frage befasst, die für Unternehmen, Agenturen, Plattformbetreiber und Kreativdienstleister zunehmend praktische Bedeutung hat: Können Logos, die maßgeblich mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, urheberrechtlich geschützt sein?
Die Antwort des Gerichts fällt deutlich aus. KI-generierte Logos genießen nicht schon deshalb urheberrechtlichen Schutz, weil ein Mensch die KI durch Prompts gesteuert, einzelne Ergebnisse ausgewählt oder den Entstehungsprozess mehrfach angepasst hat. Erforderlich bleibt eine persönliche geistige Schöpfung. Ohne diese menschliche Prägung fehlt dem Ergebnis der erforderliche Werkcharakter im Sinne des UrhG. Gerade daran fehlte es nach Auffassung des AG München bei den streitgegenständlichen Logos.


