Apps gelten nach dem Gesetz als Telemedien und benötigen deshalb ein Impressum, unabhängig davon, ob sie kostenlos oder kostenpflichtig vertrieben werden.
Wie auch bei Webseiten und anderen Diensten gilt, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss. Schon im App-Store sollte deshalb ein eindeutig mit „Impressum“ beschrifteter Link vorhanden sein. Nach der Rechtsprechung muss das Impressum mit zwei oder weniger Klicks erreichbar sein. Es reicht nicht aus, das Impressum in den AGB unterzubringen und die AGB zu verlinken. Auch innerhalb der App gilt, dass der Nutzer jederzeit – auch ohne Internetverbindung – auf das Impressum zugreifen können muss.