Nahezu jede App erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Nutzer. Soweit das der Fall ist, brauchen Apps eine Datenschutzerklärung, die die Nutzer in verständlicher Form über die Art, den Umfang und den Zweck der Datenerhebung und -verwendung informiert.
Wenn eine Datenschutzerklärung jedoch nicht vorhanden sein sollte, obwohl die App personenbezogene Daten verarbeitet, kann das neben empfindlichen Bußgeldern, die seitens der Datenschutzbehörden verhängt werden könnten, eine Abmahnung oder Klage eines Wettbewerbers zur Folge haben.