Beim Vertrieb von Apps über App-Stores (v.a. Google-Play und Apple) ist nicht eindeutig geregelt, wer Vertragspartner des Endnutzers wird.
Da der Vertrieb, die Bezahlung und die etwaige Rückabwicklung über den App-Store-Betreiber laufen und aus Sicht des Nutzers einzig der App-Store Betreiber als Vertragspartner in Erscheinung tritt, spricht vieles dafür, dass beim Erwerb einer App ein Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und dem Betreiber des App-Stores zustande kommt.
Damit man als App-Anbieter trotzdem seine eigenen Nutzungsbedingungen mit dem Nutzer vereinbaren kann, ist dazu insbesondere gegenüber Verbrauchern ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGB erforderlich und die Nutzer müssen deren Geltung zustimmen. Um diesen Hinweis so unmissverständlich wie möglich zu gestalten, empfiehlt es sich, bereits im Store bei der Produktbeschreibung die eigenen Nutzungsbedingungen sichtbar zu verlinken und zusätzlich beim Start der App einen Hinweis einzublenden, dass die (verlinkten) eigenen Nutzungsbedingungen gelten, wobei durch eine „Zustimmen“-Checkbox sichergestellt werden sollte, dass der Geltung der App des App-Anbieter zugestimmt wird.
In den AGB sollte dann erwähnt werden, dass spätestens in diesem Moment ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Endnutzer zustande kommt.