Auswirkungen der erhöhten Wertgrenzen in Bayern auf Ausschreibungen: Ein Leitfaden für Bieter und Vergabestellen
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Bayern geänderte Wertgrenzen für öffentliche Ausschreibungen. Diese Neuerung, eingeführt durch das Zweite Modernisierungsgesetz, soll die Vergabeprozesse effizienter gestalten und betrifft insbesondere Direktaufträge, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet und erstreckt sich über den gesamten Unterschwellenbereich.