Mit der Cyberresilienz-Verordnung – offiziell Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – führt die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Sicherheit vernetzter Produkte ein. Ziel ist es, das bislang fragmentierte Geflecht nationaler und sektorspezifischer Vorgaben zu beenden und Cybersicherheit als verbindliche Produkteigenschaft im gesamten Binnenmarkt zu verankern.